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Bundesamt für Statistik (BFS) Akteur
Das BFS erhebt die gesetzlich vorgeschriebenen Daten der Leistungserbringer (Betrieb, Personal, Patientinnen und Patienten, Leistungen, Kosten, Qualitätsindikatoren) und stellt sie BAG, Preisüberwacher, Kantonen und Versicherern zur Verfügung. Es führt die Gesundheitsstatistiken des Bundes.
Wer macht was
Das Bundesamt für Statistik gehört zum EDI und führt die Gesundheitsstatistiken des Bundes, darunter die Krankenhausstatistik, die Statistik der sozialmedizinischen Institutionen und die Statistik Kosten und Finanzierung des Gesundheitswesens (BFS).
Im KVG hat das BFS eine gesetzliche Rolle: Die Leistungserbringer müssen den Bundesbehörden die Daten bekanntgeben, die zur Überwachung von Wirtschaftlichkeit und Qualität nötig sind, namentlich zu Tätigkeit, Personal, Patientinnen und Patienten, Leistungen, Kosten, Betriebsergebnis und Qualitätsindikatoren (KVG Art. 59a Abs. 1). Die Angaben werden vom BFS erhoben; es stellt sie dem BAG, dem Preisüberwacher, dem Bundesamt für Justiz, den Kantonen und Versicherern je Leistungserbringer zur Verfügung, und die Daten werden veröffentlicht (Art. 59a Abs. 3). KVV Art. 30 konkretisiert die Betriebs-, Personal- und Leistungsdaten (KVG, KVV).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Was sich ändert
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
