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Bundesrat setzt erste Teile des Kostendämpfungspakets 2 per 1. Juli 2026 in Kraft
Am 5. Juni 2026 hat der Bundesrat die ersten Bestimmungen der vom Parlament am 21. März 2025 beschlossenen KVG-Änderung in Kraft gesetzt. Per 1. Juli 2026 gelten die elektronische Rechnungsübermittlung nach Art. 42 Abs. 3ter, die gezielte Information der Versicherten nach Art. 56a, die zugehörige Datenbearbeitung nach Art. 84 Abs. 1 Bst. j sowie eine Übergangsbestimmung; die übrigen Bestimmungen folgen später (AS 2026 294). Gleichentags änderte der Bundesrat die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (AS 2026 321): Versicherer dürfen Versicherte gezielt informieren, und Kantone können den Ausgleich zu hoher Prämieneinnahmen für vollständig prämienverbilligte Versicherte beziehen. Die Referendumsfrist zum Gesetz war am 10. Juli 2025 unbenützt abgelaufen.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 5. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
