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28. April 2026Im ParlamentAn Primärquelle geprüft

Nationalrat nimmt Gesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege abgeschwächt an

Was sich ändert
Der Nationalrat beschliesst das BGAP und die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (Geschäft 25.054) abweichend vom Entwurf: Höchstarbeitszeit bleibt 50 Stunden, Normalarbeitszeit höchstens 42 Stunden, Zuschläge mindestens 25 Prozent.
Wer entschieden hat
Nationalrat (Erstrat)
Ab wann
Ständerat berät; SGK-S trat am 2. September 2026 ein; Inkrafttreten offen
Primärquelle
Parlament, Parlament, abgerufen am 10. Oktober 2026

Der Nationalrat hat am 28. April 2026 als Erstrat das Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die Änderung des Gesundheitsberufegesetzes zur Pflegeexpertise APN beraten und beide Vorlagen abweichend vom Entwurf angenommen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit bleibt bei 50 Stunden, die Normalarbeitszeit wird auf höchstens 42 Stunden begrenzt, ohne Kompetenz des Bundesrates zur Senkung auf 40 Stunden. Überstunden werden durch Freizeit oder Lohn mit mindestens 25 Prozent Zuschlag ausgeglichen, Sonntags- und Feiertagsarbeit erhält zusätzlich zur Ersatzruhe einen Zuschlag von mindestens 25 Prozent. Die Kantone sollen Auflagen zur Personalausstattung festlegen und deren Einhaltung jährlich publizieren. Die Mehrkosten sollen langfristig über die Tarife gedeckt werden; bis zur einheitlichen Finanzierung der Pflege tragen Kantone und Bund die Mehrkosten in der Langzeitpflege je zur Hälfte.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 28. April 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026