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26. November 2025BeschlossenAn Primärquelle geprüft

Bundesrat setzt Kosten- und Qualitätsziele per 1. Januar 2026 in Kraft und setzt EKKQ ein

Was sich ändert
Der Bundesrat setzt den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative (Art. 54 ff. KVG) und die Ausführungsbestimmungen der KVV per 1. Januar 2026 in Kraft und ernennt die neun Mitglieder der EKKQ.
Wer entschieden hat
Bundesrat
Ab wann
1. Januar 2026; erste Ziele für 2028 bis 2031 bis Ende 2026
Primärquelle
Bundesrat, admin.ch, abgerufen am 10. Oktober 2026
Weitere Quellen

Der Bundesrat hat am 26. November 2025 beschlossen, den indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Das Parlament hatte die KVG-Änderung am 29. September 2023 angenommen; die Initiative selbst wurde am 9. Juni 2024 abgelehnt. Der Bundesrat legt bis Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum der Jahre 2028 bis 2031 fest, nach Anhörung von Versicherern, Versicherten, Kantonen und Leistungserbringern. Gleichentags setzte er die Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring mit neun Mitgliedern ein; sie nahm ihre Arbeit am 1. Januar 2026 auf, die erste Amtsperiode dauert bis 31. Dezember 2027.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 26. November 2025Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026