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Ambulante Pauschalen (AP) Tarif
Die ambulanten Pauschalen vergüten seit 1. Januar 2026 aufwändigere ambulante ärztliche Behandlungen mit einem festen Taxpunktbetrag pro Fallgruppe; sie bilden mit dem TARDOC das Gesamt-Tarifsystem, Version 1.1c, befristet genehmigt bis 31. Dezember 2028.
Wer macht was
Mit der Genehmigung vom 30. April 2025 ersetzt das Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen den TARMED per 1. Januar 2026. Nach der Streichung von rund 140 Positionen verbleiben 315 ambulante Pauschalen; sie machen 13 Prozent der ambulanten ärztlichen Kosten aus, 9 Prozent in Arztpraxen und 19 Prozent in Spitälern (Medienmitteilung 30. April 2025). Die Pauschalen beruhen auf Spitaldaten und werden vorerst vor allem für Leistungen angewendet, die in erster Linie die Spitäler erbringen; sie vergüten aufwändigere Behandlungen mit einem festen Betrag (BAG, FAQ).
Die Vergütung ergibt sich aus der Taxpunktbewertung der durch den Grouper ermittelten Fallgruppe multipliziert mit dem kantonalen Taxpunktwert. Nach Anhang H des Tarifstrukturvertrags müssen mehrere ambulante Behandlungen auf einer Rechnung abgebildet werden können, unabhängig davon, ob sie mit TARDOC oder Pauschalen abgerechnet werden (Anhang H, Ziff. 2); verboten ist nur die Kombination innerhalb derselben Behandlung. Laborleistungen sind seit 2026 in den Pauschalen enthalten, Pathologieleistungen sollen ab 1. Januar 2027 folgen (BAG, FAQ); dies ist Teil der am 2. Juni 2026 eingereichten, noch nicht genehmigten Version 1.2 (OAAT, Version 2027).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Eingehend
Was sich ändert
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22. Januar 2026
Bundesverwaltungsgericht tritt auf Beschwerden gegen ambulante Pauschalen nicht ein
1. Januar 2026
TARDOC und ambulante Pauschalen ersetzen den TARMED
5. November 2025
Bundesrat genehmigt Anpassungen an TARDOC und ambulanten Pauschalen
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
