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Ambulante Pauschalen (AP) Tarif

Die ambulanten Pauschalen vergüten seit 1. Januar 2026 aufwändigere ambulante ärztliche Behandlungen mit einem festen Taxpunktbetrag pro Fallgruppe; sie bilden mit dem TARDOC das Gesamt-Tarifsystem, Version 1.1c, befristet genehmigt bis 31. Dezember 2028.

Ebene: PrivatStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2026Zuständig: Organisation ambulante Arzttarife AG

Wer macht was

entscheidet
BundesratDer Bundesrat genehmigte die Pauschalen am 30. April 2025 als Teil des Gesamt-Tarifsystems
plant
Organisation ambulante Arzttarife AGDie OAAT AG pflegt Fallgruppen
rechnet ab
Spitäler und KlinikenSpitalambulatorien rechnen Behandlungen
rechnet ab
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisIn Arztpraxen entfallen 9 Prozent der Kosten auf Pauschalen; innerhalb derselben Behandlung dürfen TARDOC und Pauschale nicht kombiniert werden.
entscheidet
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Der Frankenbetrag ergibt sich aus der Taxpunktbewertung der Fallgruppe multipliziert mit dem kantonal genehmigten oder festgesetzten Taxpunktwert.

Mit der Genehmigung vom 30. April 2025 ersetzt das Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen den TARMED per 1. Januar 2026. Nach der Streichung von rund 140 Positionen verbleiben 315 ambulante Pauschalen; sie machen 13 Prozent der ambulanten ärztlichen Kosten aus, 9 Prozent in Arztpraxen und 19 Prozent in Spitälern (Medienmitteilung 30. April 2025). Die Pauschalen beruhen auf Spitaldaten und werden vorerst vor allem für Leistungen angewendet, die in erster Linie die Spitäler erbringen; sie vergüten aufwändigere Behandlungen mit einem festen Betrag (BAG, FAQ).

Die Vergütung ergibt sich aus der Taxpunktbewertung der durch den Grouper ermittelten Fallgruppe multipliziert mit dem kantonalen Taxpunktwert. Nach Anhang H des Tarifstrukturvertrags müssen mehrere ambulante Behandlungen auf einer Rechnung abgebildet werden können, unabhängig davon, ob sie mit TARDOC oder Pauschalen abgerechnet werden (Anhang H, Ziff. 2); verboten ist nur die Kombination innerhalb derselben Behandlung. Laborleistungen sind seit 2026 in den Pauschalen enthalten, Pathologieleistungen sollen ab 1. Januar 2027 folgen (BAG, FAQ); dies ist Teil der am 2. Juni 2026 eingereichten, noch nicht genehmigten Version 1.2 (OAAT, Version 2027).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Eingehend

Regeln
von Bundesrat: Genehmigung befristet bis 2028Der Bundesrat genehmigte die 315 ambulanten Pauschalen als Teil des Gesamt-Tarifsystems am 30. April 2025, befristet bis 31. Dezember 2028, mit der Auflage, den Anwendungsbereich auf 34 Prozent der Bruttoleistungen auszuweiten. Gilt ab 2026-01-01.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026