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In KraftPreise und Tarife

Kostenneutralität und Obergrenze beim ambulanten Arzttarif

Der Wechsel von TARMED zu TARDOC und ambulanten Pauschalen soll keine Mehrkosten auslösen. Der Bundesrat hat die Genehmigung mit einer Obergrenze verbunden: Die Gesamtkosten der ambulanten ärztlichen Leistungen dürfen pro Jahr um höchstens 4 Prozent steigen.

Stand
In Kraft seit 1. Januar 2026 als Auflage der bis 31. Dezember 2028 befristeten Genehmigung des Bundesrates vom 30. April 2025.
Wie der Hebel wirken soll
Zwei Regeln greifen ineinander. Die Tarifpartner haben in Anhang E des Tarifstrukturvertrags einen Korridor für die Kostenentwicklung gegenüber dem Referenzjahr 2025 vereinbart und überwachen ihn mit einem Monitoring. Zusätzlich hat der Bundesrat als Auflage festgelegt, dass die effektiven Gesamtkosten der ambulanten ärztlichen Leistungen pro Jahr um höchstens 4 Prozent steigen dürfen. Wird die Grenze überschritten, müssen die Tarifpartner Korrekturmassnahmen ergreifen. Den Kantonen empfiehlt der Bundesrat, die Kostenneutralität bei der Genehmigung und Festsetzung der Taxpunktwerte zu beachten.
Erwartete Wirkung
Der Bundesrat nennt keine Einsparsumme. Die Auflage begrenzt den Anstieg der effektiven Gesamtkosten der ambulanten ärztlichen Leistungen auf 4 Prozent pro Jahr gegenüber dem Referenzjahr 2025 und zielt darauf, dass der Tarifwechsel selbst keine Mehrkosten auslöst. Quelle: Bundesrat, Medienmitteilung vom 30. April 2025
Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst.

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Dagegen

Chronik

Der Bundesrat hatte TARDOC am 3. Juni 2022 nicht genehmigt und dabei die statische und die dynamische Kostenneutralität als Bedingungen genannt (Stellungnahme des Bundesrates zur Motion 23.4527). Am 30. April 2025 genehmigte er das Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen befristet bis 31. Dezember 2028 und verband die Genehmigung mit der Obergrenze von 4 Prozent (Medienmitteilung vom 30. April 2025).

Welche jährliche Wachstumsrate der vertragliche Korridor nach Anhang E zulässt, ist in den Quellen unterschiedlich angegeben; dazu besteht ein offener Punkt beim Thema Tarife.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026