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Spitex-Organisationen (Spitex) Akteur
Spitex-Organisationen erbringen Pflege zu Hause und in Tages- oder Nachtstrukturen. Die OKP zahlt Stundenbeiträge nach KLV Art. 7a, die versicherte Person höchstens 20 Prozent des höchsten Beitrags, die Restfinanzierung tragen Kanton oder Gemeinde nach den Regeln des Standortkantons.
Wer macht was
Die OKP leistet einen Beitrag an Pflegeleistungen, die aufgrund eines ausgewiesenen Pflegebedarfs ambulant, auch in Tages- oder Nachtstrukturen, von Pflegefachpersonen oder Organisationen erbracht werden (KVG Art. 25a Abs. 1). Die Beiträge betragen pro Stunde 76.90 Franken für Abklärung, Beratung und Koordination, 63.00 Franken für Behandlungspflege und 52.60 Franken für Grundpflege, vergütet in Einheiten von fünf Minuten (KLV Art. 7a Abs. 1 und 2).
Die Patientenbeteiligung ist auf 20 Prozent des höchsten Pflegebeitrags begrenzt; im Bereich der ambulanten Pflege gelten die Regeln der Restfinanzierung des Standortkantons des Leistungserbringers (KVG Art. 25a Abs. 5). Das BAG nennt für die Pflege zu Hause eine maximale Beteiligung von 15.35 Franken pro Tag und hält fest, dass die Restfinanzierung Aufgabe der Kantone und oder der Gemeinden ist (BAG, Pflegeleistungen). Spitex Schweiz bezeichnet sich als nationaler Dachverband der Spitex-Kantonalverbände und weiterer Organisationen (spitex.ch).
Verbindungen
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