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Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK) Akteur

Die EAMGK ist eine ausserparlamentarische Kommission mit 16 Mitgliedern. Sie berät das EDI bei der Analysenliste und bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen (MiGeL). Sie arbeitet in zwei Ausschüssen (MiGeL und Analysen); ihre Empfehlungen binden das EDI nicht.

Ebene: BundWebsite

Wer macht was

berät
Eidgenössisches Departement des InnernBerät das EDI bei der Erstellung der Analysenliste und bei der Beurteilung und Festsetzung der Vergütung von Mitteln und Gegenständen (KVV Art. 37f Abs. 1).
prüft
Mittel- und Gegenständeliste (Anhang 2 KLV)Der Ausschuss MiGeL beurteilt Anträge auf Aufnahme oder Änderung von MiGeL-Positionen nach Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (Appraisal) und empfiehlt dem EDI Position, Limitation und Höchstvergütungsbetrag.
prüft
Analysenliste (Anhang 3 KLV)Der Ausschuss Analysen beurteilt Anträge auf Aufnahme, Änderung oder Streichung von Laboranalysen und empfiehlt dem EDI den Listeneintrag mit Tarif.
berät
Bundesamt für GesundheitDas BAG führt das Sekretariat, prüft die Gesuche auf Vollständigkeit (Assessment) und legt sie der Kommission vor (KLV Art. 21).
berät
Verordnung über die KrankenversicherungBerät das EDI bei der Ausarbeitung der Bestimmungen nach KVV Art. 36 Abs. 1, 75, 77k und 104a Abs. 4, die ihren Bereich betreffen.
informiert
Hersteller von MedizinproduktenHersteller und Vertreiber von Mitteln und Gegenständen sind mit zwei Sitzen vertreten, die Diagnostica-Industrie mit einem Sitz (KVV Art. 37f Abs. 2).

Die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände ist eine der drei Leistungskommissionen nach KVG Art. 33 Abs. 4. Sie berät das EDI bei der Erstellung der Analysenliste und bei der Beurteilung und Festsetzung der Vergütung von Mitteln und Gegenständen in der MiGeL (KVV Art. 37f Abs. 1). Die Kommission zählt 16 Mitglieder; die Sitzverteilung legt KVV Art. 37f Abs. 2 fest, darunter zwei Vertretungen der Laboratorien, zwei der Krankenversicherer, zwei der Versicherten, zwei der Hersteller und Vertreiber von Mitteln und Gegenständen und je eine der Abgabestellen und der Pflege (KVV).

Die Kommission arbeitet in zwei Ausschüssen, einem für die MiGeL und einem für die Analysenliste. Der Bundesrat wählt die Mitglieder für vier Jahre; die laufende Amtsdauer endet im Dezember 2027 (BAG, EAMGK). Gesuche gehen an das BAG, das den Vorschlag prüft und der Kommission unterbreitet (KLV Art. 21). Der Ablauf ist unter Medizinprodukt in die MiGeL beschrieben. Für ärztliche Leistungen ist die ELGK (KVV Art. 37d), für Arzneimittel die EAK (KVV Art. 37e) zuständig.

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Eidgenössisches Departement des Innern: Empfehlung zu MiGeL und AnalysenlisteDie EAMGK berät das EDI bei der Analysenliste und bei der Vergütung von Mitteln und Gegenständen und gibt nach der Beurteilung (Appraisal) eine Empfehlung ab, die das EDI nicht bindet.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026