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17. Juni 2026Im ParlamentAn Primärquelle geprüft

Nationalrat berät KVG-Änderung zur einmaligen Datenerhebung

Was sich ändert
Der Nationalrat behandelt als Erstrat die KVG-Änderung Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung der Daten (Geschäft 26.031) und beschliesst abweichend vom Entwurf des Bundesrates.
Wer entschieden hat
Nationalrat
Ab wann
Ständerat ausstehend; Zuweisung an SGK-S
Primärquelle
Parlament, Parlament, abgerufen am 10. Oktober 2026
Weitere Quellen

Der Bundesrat hatte die Botschaft zur einmaligen Erhebung von Gesundheitsdaten am 18. Februar 2026 verabschiedet. Am 17. Juni 2026 beriet der Nationalrat die Vorlage als Erstrat; das Beschlussregister vermerkt eine Abweichung vom Entwurf. Ziel ist, dass Spitäler und Praxen Daten nur einmal liefern und Kantone, Versicherer, Spitäler und Gerichte sie anonymisiert nutzen können. Im stationären Bereich dient die BFS-Plattform SpiGes als Sammelstelle; das Projekt ist Teil von DigiSanté. Der Ständerat hat die Vorlage noch nicht beraten.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 17. Juni 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026