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12. März 2026Im ParlamentAn Primärquelle geprüft

Nationalrat nimmt Heilmittelgesetz-Revision 3a an

Was sich ändert
Der Nationalrat stimmt der Revision 3a des Heilmittelgesetzes (Geschäft 25.074, unter anderem elektronische Rezepte und Medikationspläne) in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 62 Stimmen zu, abweichend vom Entwurf.
Wer entschieden hat
Nationalrat (Erstrat); Ständerat am 11. Juni 2026 mit 33 zu 1 Stimmen, ebenfalls abweichend
Ab wann
Differenzbereinigung läuft; Nationalrat voraussichtlich in der Wintersession 2026
Primärquelle
Parlament, Parlament, abgerufen am 10. Oktober 2026

Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Revision 3a des Heilmittelgesetzes am 3. September 2025 verabschiedet. Der Nationalrat nahm die Vorlage am 12. März 2026 in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 62 Stimmen bei einer Enthaltung an, wich aber vom Entwurf ab. Der Ständerat folgte am 11. Juni 2026 mit 33 zu 1 Stimmen und schuf eigene Differenzen. Die SGK-N beriet die Differenzen am 3. Juli 2026; einzelne Punkte wie der Versandhandel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln werden erst nach den Vernehmlassungsergebnissen zur Revision 3b behandelt. Die Bereinigung wird im November 2026 fortgesetzt.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 12. März 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026