Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Systemkarte › Was sich ändert › SGK-N verabschiedet Entwurf zur Verlängerung der Zulassungsausnahme bis 2032

13. Februar 2026Im ParlamentAn Primärquelle geprüft

SGK-N verabschiedet Entwurf zur Verlängerung der Zulassungsausnahme bis 2032

Was sich ändert
Die SGK-N nimmt den Erlassentwurf zur parlamentarischen Initiative 25.465 mit 17 zu 7 Stimmen an. Die Ausnahmen von der dreijährigen Tätigkeitspflicht (Art. 37 KVG) sollen statt bis Ende 2027 bis Ende 2032 gelten.
Wer entschieden hat
Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates
Ab wann
Nach Schlussabstimmung vom 2. Oktober 2026 und Inkraftsetzung; bisherige Befristung endet am 31. Dezember 2027
Primärquelle
Parlament, Parlament, abgerufen am 10. Oktober 2026

Seit 2022 müssen Ärztinnen und Ärzte mindestens drei Jahre an einer anerkannten Schweizer Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, um zulasten der Grundversicherung abrechnen zu dürfen. Kantone können davon in unterversorgten Fachgebieten befristet abweichen. Die SGK-N beschloss am 28. August 2025, eine Initiative zur Verlängerung auszuarbeiten; die SGK-S stimmte am 17. November 2025 zu. Am 13. Februar 2026 verabschiedete die SGK-N den Erlassentwurf mit 17 zu 7 Stimmen, der die Geltungsdauer bis Ende 2032 verlängert. Der Bundesrat beantragte am 22. April 2026 Zustimmung. Der Nationalrat wollte am 17. Juni 2026 zusätzlich die Erwachsenenpsychiatrie aufnehmen, der Ständerat lehnte dies am 15. September 2026 ab, und der Nationalrat schloss sich am 21. September 2026 an.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 13. Februar 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026