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Programm DigiSanté (DigiSanté) Reform

DigiSanté ist das Bundesprogramm zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens 2025 bis 2034, gestützt auf einen Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken (Bundesbeschluss vom 29. Mai 2024). Im Juni 2026 wurde es wegen Sparvorgaben neu priorisiert (2027: 31,5 statt 59 Millionen Franken).

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2025Zuständig: Eidgenössisches Departement des Innern

Wer macht was

entscheidet
Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat)Die Bundesversammlung bewilligte am 29. Mai 2024 einen Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2034 (Bundesbeschluss Art. 1, BBl 2024 1333).
plant
Eidgenössisches Departement des InnernDas EDI priorisiert die Vorhaben inhaltlich und zeitlich unter Einbezug der Programmorgane und externen Akteure und erstattet dem Parlament jährlich Bericht (Bundesbeschluss Art. 2).
finanziert
BundesratDer Bundesrat gibt die Kredite pro Vorhaben frei und kann die Kompetenz an das EDI delegieren (Bundesbeschluss Art. 4).
erbringt
Bundesamt für GesundheitDas BAG hat das Programm zusammen mit dem BFS erarbeitet und setzt es um; Kernprojekt ist der Swiss Health Data Space (SwissHDS).
erbringt
Bundesamt für StatistikDas BFS trägt mit dem BAG die Projekte zur Sekundärnutzung von Daten, zur Statistik und zum Micro Data Center.
informiert
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die Programmorganisation bindet Kantone und weitere Akteure ein; eHealth Suisse und die GDK sind Partner bei Standards und EPD.

Mit dem Bundesbeschluss vom 29. Mai 2024 bewilligte die Bundesversammlung für das Programm DigiSanté einen Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2034. Das Programm umfasst Vorbereitungs-, Projektierungs- und Koordinationsmassnahmen für die Voraussetzungen der digitalen Transformation, den Aufbau einer nationalen Infrastruktur, die Digitalisierung von Behördenleistungen und die Sekundärnutzung von Daten sowie die Umsetzung von Vorhaben in Bereichen, für die der Bund zuständig ist (Art. 1). Das EDI priorisiert die Vorhaben und berichtet dem Parlament jährlich (Art. 2); der Bundesrat gibt die Kredite pro Vorhaben frei (Art. 4) (Bundesbeschluss, BBl 2024 1333).

Das BAG hat das Programm zusammen mit dem BFS erarbeitet; es läuft seit 1. Januar 2025 (DigiSanté). Am 5. Juni 2026 teilte das BAG mit, dass das Programm wegen Sparvorgaben neu priorisiert wird: Für 2027 stehen 31,5 statt 59 Millionen Franken zur Verfügung; die Grossprojekte SwissHDS, NASURE und Micro Data Center werden reduziert, erstreckt oder zurückgestellt (BAG, Neupriorisierung).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Eingehend

Geld
von Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat): Verpflichtungskredit 391,7 Millionen FrankenDie Bundesversammlung bewilligte am 29. Mai 2024 für DigiSanté einen Verpflichtungskredit von 391,7 Millionen Franken für 2025 bis 2034; der Bundesrat gibt die Kredite pro Vorhaben frei. Gilt ab 2025-01-01.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026