StandIn der Volksabstimmung vom 24. November 2024 mit 53,3 Prozent Ja angenommen; gilt ab 1. Januar 2028 für ambulante und stationäre Leistungen und ab 1. Januar 2032 auch für die Pflege.
Wie der Hebel wirken sollHeute zahlen die Versicherer ambulante Behandlungen allein, während die Kantone an stationäre Behandlungen mindestens 55 Prozent beitragen. Neu übernehmen die Kantone bei allen Leistungen einen einheitlichen Anteil der Nettokosten: 2028 bis 2031 in der Regel mindestens 24,5 Prozent mit kantonalen Übergangssätzen, nach dem Einbezug der Pflege mindestens 26,9 Prozent. Nach den Abstimmungserläuterungen soll damit für beide Kostenträger der Anreiz steigen, die medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern, und die Verlagerung von stationär zu ambulant soll schneller gehen. Für die Pflege werden kostendeckende Tarife eingeführt.
Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
Dafür
Bundesrat und Parlament
Die einheitliche Finanzierung beseitige Fehlanreize und fördere die Verlagerung vom stationären zum ambulanten Bereich. Unnötige Spitalaufenthalte würden vermieden, und weil ambulante Behandlungen meist günstiger seien, spare das Kosten.
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. November 2024, Argumente Bundesrat und Parlament (S. 54 und 55)
Bundesrat und Parlament
Die Reform fördere die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen, Therapeuten, Pflegenden, Spitälern und Pflegeheimen, weil entsprechende Modelle für die Akteure attraktiver würden. Gesundheitsprobleme würden rascher erkannt und unnötige Behandlungen vermieden.
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. November 2024, Argumente Bundesrat und Parlament (S. 54 und 55)
Bundesrat und Parlament
Der mit Prämien finanzierte Anteil der Gesundheitskosten habe stetig zugenommen, was kleine und mittlere Einkommen belaste. Mit der Reform beteiligten sich die Kantone wieder mehr an den Kosten, was den Prämienanstieg dämpfe. Die Pflege erhalte eine stabile Finanzierung über Tarife.
Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. November 2024, Argumente Bundesrat und Parlament (S. 54 und 55)
Die Nettokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beliefen sich 2022 auf rund 23 Milliarden Franken für ambulante Behandlungen, rund 15 Milliarden Franken für stationäre Behandlungen und rund 6 Milliarden Franken für Pflegeleistungen. Die Anteile von 26,9 und 73,1 Prozent wurden anhand der Jahre 2016 bis 2019 berechnet (Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. November 2024, S. 45 bis 47).
Die Umsetzung und die Geldflüsse sind beim Regelwerk Einheitliche Finanzierung (EFAS) beschrieben.