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BeschlossenFinanzierung und Anreize

Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen

Kantone und Krankenversicherer finanzieren alle Leistungen der Grundversicherung nach demselben Verteilschlüssel, unabhängig davon, ob sie ambulant, stationär oder in der Pflege erbracht werden.

Stand
In der Volksabstimmung vom 24. November 2024 mit 53,3 Prozent Ja angenommen; gilt ab 1. Januar 2028 für ambulante und stationäre Leistungen und ab 1. Januar 2032 auch für die Pflege.
Wie der Hebel wirken soll
Heute zahlen die Versicherer ambulante Behandlungen allein, während die Kantone an stationäre Behandlungen mindestens 55 Prozent beitragen. Neu übernehmen die Kantone bei allen Leistungen einen einheitlichen Anteil der Nettokosten: 2028 bis 2031 in der Regel mindestens 24,5 Prozent mit kantonalen Übergangssätzen, nach dem Einbezug der Pflege mindestens 26,9 Prozent. Nach den Abstimmungserläuterungen soll damit für beide Kostenträger der Anreiz steigen, die medizinisch sinnvollste und günstigste Behandlung zu fördern, und die Verlagerung von stationär zu ambulant soll schneller gehen. Für die Pflege werden kostendeckende Tarife eingeführt.
Erwartete Wirkung
Die Abstimmungserläuterungen halten fest, das Sparpotenzial lasse sich nur grob schätzen. Eine Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit (Polynomics 2022) veranschlagt das mögliche Sparpotenzial auf bis zu 440 Millionen Franken pro Jahr. Quelle: Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. November 2024, Mögliches Sparpotenzial (S. 50)

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Dagegen

Chronik

Die Nettokosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beliefen sich 2022 auf rund 23 Milliarden Franken für ambulante Behandlungen, rund 15 Milliarden Franken für stationäre Behandlungen und rund 6 Milliarden Franken für Pflegeleistungen. Die Anteile von 26,9 und 73,1 Prozent wurden anhand der Jahre 2016 bis 2019 berechnet (Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 24. November 2024, S. 45 bis 47).

Die Umsetzung und die Geldflüsse sind beim Regelwerk Einheitliche Finanzierung (EFAS) beschrieben.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026