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Medizinische Laboratorien (Labore) Akteur
Medizinische Laboratorien (Praxis-, Spital- und Auftragslaboratorien) führen Analysen auf ärztliche Anordnung durch und rechnen sie nach der Analysenliste (Anhang 3 KLV) zum Amtstarif ab. Zugelassen sind sie nach KVV Art. 53 und 54.
Wer macht was
Medizinische Laboratorien sind Leistungserbringer nach KVG Art. 35 Abs. 2 Bst. f. Zugelassen werden Einrichtungen, die medizinische Analysen durchführen, nach kantonalem Recht zugelassen sind und die übrigen Anforderungen von Bund und Kanton erfüllen (KVV Art. 53). KVV Art. 54 unterscheidet das Praxislaboratorium (Analysen der Grundversorgung für den Eigenbedarf der Praxis, Präsenzdiagnostik), das Spitallaboratorium und die übrigen Laboratorien (KVV).
Vergütet werden ambulante Analysen nach der Analysenliste, die als Anhang 3 zur KLV gehört und nicht in AS und SR, sondern auf der Website des BAG publiziert wird (KLV Art. 28). Per 1. Juli 2026 hat das EDI die Auftragstaxe (Position 4700.00) von 21.6 auf 16.6 Taxpunkte gesenkt; die Änderungen sind vorgezogene Massnahmen gegenüber der laufenden Neutarifierung transAL-2 (BAG, Kommentar Anhang 3 KLV per 1. Juli 2026). Das BAG nennt für den neuen Tarif ein Inkrafttreten voraussichtlich Ende 2027 (BAG, transAL).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
