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Medizinische Laboratorien (Labore) Akteur

Medizinische Laboratorien (Praxis-, Spital- und Auftragslaboratorien) führen Analysen auf ärztliche Anordnung durch und rechnen sie nach der Analysenliste (Anhang 3 KLV) zum Amtstarif ab. Zugelassen sind sie nach KVV Art. 53 und 54.

Ebene: Privat

Wer macht was

erbringt
Versicherte und Patientinnen und PatientenFührt ärztlich angeordnete Analysen durch; vergütet wird nur, was in der Analysenliste steht und deren Bedingungen erfüllt (KVG Art. 25 Abs. 2 Bst. b und 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1).
rechnet ab
Krankenversicherer (OKP)Rechnet ambulante Analysen nach der Analysenliste mit dem dort festgelegten Tarif ab; im stationären Fall sind Analysen Teil der Fallpauschale (KVG Art. 49).
erbringt
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisErhält Aufträge von Ärztinnen und Ärzten; das Praxislaboratorium darf nur Analysen der Grundversorgung für den Eigenbedarf der Praxis durchführen (KVV Art. 54 Abs. 1 Bst. a).
beantragt
Bundesamt für GesundheitKann als interessierte Person Aufnahme, Änderung oder Streichung einer Analyse beim BAG als Sekretariat der EAMGK beantragen.
prüft
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Braucht eine Zulassung nach kantonalem Recht und muss die bundes- und kantonalrechtlichen Anforderungen an Laboratorien erfüllen (KVV Art. 53 Bst. b und d).
informiert
Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und GegenständeDie Laboratorien sind in der EAMGK mit zwei Sitzen vertreten, die Laboranalytik mit zwei weiteren (KVV Art. 37f Abs. 2).

Medizinische Laboratorien sind Leistungserbringer nach KVG Art. 35 Abs. 2 Bst. f. Zugelassen werden Einrichtungen, die medizinische Analysen durchführen, nach kantonalem Recht zugelassen sind und die übrigen Anforderungen von Bund und Kanton erfüllen (KVV Art. 53). KVV Art. 54 unterscheidet das Praxislaboratorium (Analysen der Grundversorgung für den Eigenbedarf der Praxis, Präsenzdiagnostik), das Spitallaboratorium und die übrigen Laboratorien (KVV).

Vergütet werden ambulante Analysen nach der Analysenliste, die als Anhang 3 zur KLV gehört und nicht in AS und SR, sondern auf der Website des BAG publiziert wird (KLV Art. 28). Per 1. Juli 2026 hat das EDI die Auftragstaxe (Position 4700.00) von 21.6 auf 16.6 Taxpunkte gesenkt; die Änderungen sind vorgezogene Massnahmen gegenüber der laufenden Neutarifierung transAL-2 (BAG, Kommentar Anhang 3 KLV per 1. Juli 2026). Das BAG nennt für den neuen Tarif ein Inkrafttreten voraussichtlich Ende 2027 (BAG, transAL).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Leistung
an Krankenversicherer (OKP): Rechnung nach AnalysenlisteLaboratorien stellen ärztlich veranlasste Analysen nach den Tarifpositionen der Analysenliste in Rechnung; für Analysen im Praxislabor können Tarife nach KVG Art. 46 und 48 festgesetzt werden.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026