Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Systemkarte › Akteure › Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKP

Eidgenössische Kommission für das Kosten- und Qualitätsmonitoring in der OKP (EKKQ) Akteur

Ausserparlamentarische Kommission nach Art. 54c KVG, vom Bundesrat am 26. November 2025 eingesetzt, Arbeit seit 1. Januar 2026. Neun Mitglieder überwachen die Kostenentwicklung der OKP und geben Empfehlungen an Bundesrat, Kantone und Tarifpartner ab.

Ebene: BundWebsite

Wer macht was

prüft
Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG)Überwacht laufend die Kosten der OKP je Leistungsbereich und vergleicht sie mit den Kosten- und Qualitätszielen.
berät
BundesratEmpfiehlt dem Bundesrat Massnahmen
berät
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Richtet Empfehlungen an die Kantone
berät
Krankenversicherer (OKP)Richtet Empfehlungen an Versicherer und Leistungserbringer als Tarifpartner.
informiert
Bundesamt für GesundheitDas Sekretariat führt die Abteilung Tarife und Grundlagen des BAG.

Der Bundesrat hat die EKKQ am 26. November 2025 eingesetzt; sie nahm ihre Arbeit am 1. Januar 2026 auf. Die neun Mitglieder sind für die Periode 1. Januar 2026 bis 31. Dezember 2027 ernannt, damit die Amtsdauer an die Legislatur anschliesst; die ordentliche Amtsdauer beträgt vier Jahre (BAG, EKKQ-Seite; Bundesrat, Medienmitteilung vom 26. November 2025).

Die Kommission ist Teil der Kosten- und Qualitätsziele, des indirekten Gegenvorschlags zur Kostenbremse-Initiative.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026