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Zürich genehmigt Taxpunktwert von 0.91 Franken für Arztpraxen unter TARDOC
Mit Sammelbeschluss vom 30. September 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich mehrere Tarifverträge genehmigt; das Dispositiv wurde am 9. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Darunter sind die Verträge der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich mit der CSS Kranken-Versicherung AG, der Einkaufsgemeinschaft HSK AG und der santéservices ag über die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen nach TARDOC und ambulanten Pauschalen ab 1. Januar 2026, je mit einem Taxpunktwert von 0.91 Franken. Diesen Wert hatte der Regierungsrat mit RRB 1299/2025 ab 1. Januar 2026 provisorisch festgesetzt. Nach Ablauf gelten die genehmigten Verträge bis zum Vorliegen neuer genehmigter oder festgesetzter Tarife provisorisch weiter. Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 9. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026
