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7. Oktober 2026Kanton VDAn Primärquelle geprüft

Waadt führt ab 2027 eine Vermögensschwelle für die Prämienverbilligung ein

Was sich ändert
Mit dem Arrêté über die Prämienverbilligung 2027 schliesst der Staatsrat Personen mit beweglichem Vermögen über 130'000 Franken (eine erwachsene Person) beziehungsweise 260'000 Franken (mehrere Erwachsene) vom Anspruch aus und legt neue Referenzprämien fest.
Wer entschieden hat
Staatsrat des Kantons Waadt (Arrêté vom 7. Oktober 2026)
Ab wann
1. Januar 2027

Der Staatsrat des Kantons Waadt hat am 7. Oktober 2026 das Arrêté über die Prämienverbilligung 2027 erlassen; es tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt das Arrêté vom 17. Dezember 2025. Neu ist eine Schwelle für das bewegliche Vermögen: Liegt es über 130’000 Franken bei einer wirtschaftlichen Einheit mit einer erwachsenen Person oder über 260’000 Franken bei mehreren Erwachsenen, besteht kein Anspruch (Art. 12). Die monatlichen Referenzprämien, die für den subside spécifique massgebend sind, wurden angepasst; für Erwachsene mit massgebendem Einkommen bis 62’500 Franken betragen sie 580 Franken in Region 1 und 543 Franken in Region 2 (Art. 10). Der maximale ordentliche Zuschuss für alleinstehende Erwachsene bleibt bei 331 Franken pro Monat (Art. 2). Der subside spécifique wird laut Merkblatt weiterhin gewährt, wenn die Prämien nach Abzug des ordentlichen Zuschusses mehr als 10 Prozent des massgebenden Einkommens ausmachen. Die Grundlagen sind im Kantonseintrag Kantone beschrieben.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 7. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026