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Ständerat heisst Revision des Epidemiengesetzes mit Abweichungen gut
Der Bundesrat hatte die Botschaft zur Teilrevision des Epidemiengesetzes am 20. August 2025 verabschiedet. Am 22. September 2026 beriet der Ständerat die Vorlage als Erstrat und hiess sie klar gut. Beim Bundesgesetz beschloss er abweichend vom Entwurf, unter anderem mit der Formulierung einer deutlich erhöhten statt einer erhöhten Gefährdung als Voraussetzung für Massnahmen; die beiden Bundesbeschlüsse nahm er gemäss Entwurf an. Der Nationalrat hat die Vorlage noch nicht behandelt. Das BAG plant das Ausführungsrecht für 2027 und 2028 und nennt ein Inkrafttreten 2029 als vorläufigen Zeitpunkt.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 22. September 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
