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16. September 2026Kanton ZHAn Primärquelle geprüft

Zürich legt Kantonsbeitrag zur Prämienverbilligung 2027 auf 638,4 Mio. Franken fest

Was sich ändert
Der Regierungsrat des Kantons Zürich setzt den Kantonsbeitrag 2027 bei einer Kantonsbeitragsquote von 92 Prozent des berechneten Bundesbeitrags von 693,9 Mio. Franken auf 638,4 Mio. Franken fest und legt die Referenzprämie 2027 fest.
Wer entschieden hat
Regierungsrat des Kantons Zürich (RRB Nr. 980/2026)
Ab wann
Prämienverbilligung 2027
Primärquelle
Regierungsrat des Kantons Zürich, Kanton Zürich, abgerufen am 10. Oktober 2026

Mit Beschluss vom 16. September 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich die Eckwerte der individuellen Prämienverbilligung 2027 festgelegt. Der Kantonsbeitrag beträgt bei einer Kantonsbeitragsquote von 92 Prozent des berechneten Bundesbeitrags von 693,9 Mio. Franken 638,4 Mio. Franken; die Quote war mit Beschluss Nr. 303/2026 provisorisch bestimmt worden. Insgesamt stehen für die Verbilligung 799,4 Mio. Franken nach Abzug von Prämienübernahmen und Verlustscheinen zur Verfügung. Die Referenzprämie 2027 wurde so angepasst, dass die gesetzliche Begrenzung des Bezügerkreises eingehalten wird. Die SVA Zürich bestimmt auf dieser Grundlage die Verbilligung und überweist sie an die Versicherer.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 16. September 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026