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2. Juli 2026In VernehmlassungNur Sekundärquelle

Anhörung zu den ersten Kosten- und Qualitätszielen 2028 bis 2031

Was sich ändert
Das BAG hört Versicherer, Versicherte, Leistungserbringer und Kantone zu den ersten Kostenzielen für die Jahre 2028 bis 2031 an. Der Bundesrat muss die Ziele bis Ende 2026 festlegen.
Wer entschieden hat
BAG im Auftrag des Bundesrates
Ab wann
Anhörung Sommer 2026 (laut Detailbefund 2. Juli bis 2. September 2026); Festlegung bis Ende 2026; Zielperiode ab 1. Januar 2028
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Der Bundesrat legt bis Ende 2026 erstmals Kosten- und Qualitätsziele für die obligatorische Krankenpflegeversicherung fest; sie gelten für die Jahre 2028 bis 2031. Vorher werden Versicherer, Versicherte, Leistungserbringer und Kantone angehört. Das BAG kündigte die Anhörung für den Sommer 2026 an und erarbeitet ein Konzept zur Herleitung der Ziele mit Einflussfaktoren, Datenquellen, Berechnungsmodell, Festlegungsprozess und Monitoring. Die genauen Daten der Anhörung und die vorgeschlagenen Zielwerte sind auf der BAG-Seite nicht ausgewiesen; der Detailbefund nennt den 2. Juli bis 2. September 2026 und einen Entwurf von 3,0 Prozent pro Kopf. Diese Angaben sind an der Primärquelle nicht bestätigt.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 2. Juli 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026