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26. November 2025In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zu Referenztarifen, Apotheken und Hebammen (Paket 2, KVV Leistungen)

Was sich ändert
Das BAG eröffnet die Vernehmlassung zur KVV-Änderung mit Referenztarifen für die ausserkantonale Wahlbehandlung, Laboranalysen in Apotheken und der Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns durch Hebammen.
Wer entschieden hat
Bundesrat
Ab wann
Vernehmlassung bis 12. März 2026; geplantes Inkrafttreten 1. Januar 2027, Beschluss noch offen
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Das BAG hat am 26. November 2025 die Vernehmlassung zum zweiten Verordnungspaket des Kostendämpfungspakets 2 eröffnet. Der Referenztarif für die ausserkantonale stationäre Wahlbehandlung soll sich künftig am höchsten Tarif für eine vergleichbare Behandlung in einem Listenspital des Wohnkantons orientieren, damit Versicherte bei einer Behandlung ausserhalb des Kantons nicht schlechter gestellt sind. Apotheken sollen die Offizin auch für Analysen nutzen dürfen, die sie selbst veranlassen, und Hebammen sollen den Beginn einer Schwangerschaft bestimmen können. Die Frist lief bis 12. März 2026. Als Inkrafttreten nannte das BAG den 1. Januar 2027; ein Beschluss des Bundesrates lag am 10. Oktober 2026 nicht vor.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 26. November 2025Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026