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TARMED (bis Ende 2025) (TARMED) Tarif

Der TARMED war von 2004 bis 31. Dezember 2025 der nationale Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen mit über 4'600 Positionen; er wurde per 1. Januar 2026 durch TARDOC und ambulante Pauschalen abgelöst.

Ebene: PrivatStatus: Nicht mehr in Kraft, in Kraft seit 1. Januar 2004Zuständig: Bundesrat

Wer macht was

entscheidet
BundesratDer Bundesrat passte die TARMED-Struktur 2014 und 2018 subsidiär an und hob die von ihm festgelegte Struktur mit Art. 2 der Verordnung SR 832.102.5 per 1. Januar 2026 auf.
rechnet ab
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisLeistungen mit Behandlungsdatum bis 31. Dezember 2025 werden weiterhin nach TARMED abgerechnet; seit 1. Januar 2026 gilt das Gesamt-Tarifsystem.
entscheidet
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die unter TARMED am 1. Januar 2025 gültigen kantonalen Taxpunktwerte dienen nach Empfehlung des Bundesrates als Ausgangswerte für 2026.
plant
Organisation ambulante Arzttarife AGPositionen ohne TARDOC-Entsprechung konnten über eine Besitzstandsregelung nach Anhang G des Tarifstrukturvertrags übergangsweise weitergeführt werden.

Der TARMED galt seit 2004 als gesamtschweizerischer Einzelleistungstarif für ambulante ärztliche Leistungen und wurde am 1. Januar 2026 durch das Gesamt-Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen abgelöst (Medienmitteilung 30. April 2025). Er zählte über 4’600 Tarifpositionen gegenüber rund 1’400 im TARDOC (BAG, FAQ). Mit der Genehmigung vom 30. April 2025 hob der Bundesrat Art. 2 der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (SR 832.102.5) samt Anhängen 1 und 2, also die von ihm selbst festgelegte TARMED-Struktur, per 1. Januar 2026 auf und unterzog die Verordnung einer Totalrevision (Genehmigungsschreiben, Ziff. I).

Für die statische Kostenneutralität wurden die Taxpunkte beider neuen Strukturen so normiert, dass sich bei Anwendung der bisherigen TARMED-Taxpunktwerte keine Mehrkosten ergeben (Genehmigungsschreiben, Ziff. III.6.1). Der Bundesrat empfahl den Kantonen, die am 1. Januar 2025 gültigen Taxpunktwerte im Jahr 2026 grundsätzlich fortzuführen (Schreiben an die Kantone, Ziff. 2).

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026