Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Systemkarte › Regelwerke › Leistungsorientierte Abgeltung LOA V (Apothekentarif)

Leistungsorientierte Abgeltung LOA V (Apothekentarif) (LOA V) Tarif

Die LOA V ist die seit 1. Januar 2026 geltende Tarifstruktur für die Leistungen der Apotheken bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel. Sie wurde von pharmaSuisse, prio.swiss, HSK und CSS vereinbart und vom Bundesrat am 29. Oktober 2025 bis Ende 2028 genehmigt.

Ebene: PrivatStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2026Zuständig: pharmaSuisse

Wer macht was

vergütet
ApothekenVergütet Sicherheits-Checks zu Medikament und Patient, Substitution, Dosiersysteme, maschinelle Verblisterung, Notfalldienst und weitere Leistungen in Taxpunkten (LOA V Anhang A; KLV Art. 4a).
rechnet ab
Krankenversicherer (OKP)Gilt für Leistungen bei der Abgabe von Arzneimitteln der Spezialitätenliste, Rezepturen der Arzneimittelliste mit Tarif und Präparaten mit Kostengutsprache nach Art. 71a bis 71c KVV (LOA V Art. 3).
verhandelt
pharmaSuisseDie Tarifstruktur ist zwischen pharmaSuisse und prio.swiss sowie HSK und CSS vereinbart; die Taxpunktwerte stehen in separaten Verträgen mit HSK, CSS und tarifsuisse (KVG Art. 43, 46).
entscheidet
BundesratAls gesamtschweizerischer Tarifvertrag bedarf die LOA der Genehmigung durch den Bundesrat, erteilt am 29. Oktober 2025 bis Ende 2028 (KVG Art. 46 Abs. 4).
prüft
prio.swissUnterliegt einem Monitoring von Kosten- und Mengenentwicklung mit Korrekturmassnahmen (KVG Art. 47c).

Die Grundversicherung übernimmt die Leistung der Apothekerinnen und Apotheker bei der Abgabe ärztlich verordneter Arzneimittel (KVG Art. 25 Abs. 2 Bst. h). Welche Leistungen das sind, bestimmt KLV Art. 4a: Beratung beim Ausführen einer Verordnung mit mindestens einem SL-Arzneimittel, Ausführung ausserhalb der Geschäftszeiten im Notfall, Ersatz durch ein preisgünstigeres wirkstoffgleiches Arzneimittel und ärztlich angeordnete Betreuung bei der Einnahme. Seit 2001 werden diese Leistungen separat über einen Tarif und nicht mehr im Arzneimittelpreis abgegolten; der erste Tarifvertrag wurde am 20. Februar 2002 genehmigt (BAG, Medienmitteilung 29. Oktober 2025).

Die fünfte Version LOA V haben pharmaSuisse, prio.swiss und die Einkaufsgemeinschaften HSK und CSS vereinbart. Der Bundesrat hat den Vertrag am 29. Oktober 2025 genehmigt; er gilt ab 1. Januar 2026 bis Ende 2028 und löst LOA IV/1 ab. Die Tarifstruktur ist ein Einzelleistungstarif in Taxpunkten, ergänzt durch nationale Taxpunktwertvereinbarungen in Franken; Tarifverträge für Offizin und Versandkanal bestehen mit HSK, CSS und tarifsuisse (pharmaSuisse, Tarifvertrag LOA). Neu vergütet werden der Versandkanal und die maschinelle Verblisterung; die Sicherheits-Checks werden beim Medikament nach neu und bestehend sowie nach Abgabekategorie unterschieden (Klarstellungen LOA V).

Die LOA ist vom Vertriebsanteil zu unterscheiden: Dieser ist Teil des Publikumspreises der Spezialitätenliste und wird vom EDI in KLV Art. 38 festgelegt.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026