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Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG) (Kostenziele) Reform
Indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative, in Kraft seit 1. Januar 2026. Der Bundesrat legt alle vier Jahre Ziele für das Kostenwachstum der OKP fest; die EKKQ überwacht die Entwicklung und gibt Empfehlungen ab, ohne Sanktionen.
Wer macht was
Das Parlament hat den indirekten Gegenvorschlag am 29. September 2023 angenommen. Nach der Ablehnung der Kostenbremse-Initiative am 9. Juni 2024 setzte der Bundesrat die KVG- und KVV-Änderung am 26. November 2025 per 1. Januar 2026 in Kraft und setzte gleichzeitig die EKKQ ein (Bundesrat, Medienmitteilung vom 26. November 2025).
Der Bundesrat legt bis Ende 2026 erstmals Ziele für das maximale Kostenwachstum 2028 bis 2031 fest, mit einem Globalziel und Zielen für Kostengruppen. Das Konzept zur Herleitung und die Anhörung der Akteure liefen 2026 (BAG, Themenseite).
Was sich ändert
29. September 2026
Prämien 2027 steigen im Durchschnitt um 5,0 Prozent
2. Juli 2026
Anhörung zu den ersten Kosten- und Qualitätszielen 2028 bis 2031
1. Januar 2026
Kosten- und Qualitätsziele in Kraft, EKKQ nimmt Arbeit auf
26. November 2025
Bundesrat setzt Kosten- und Qualitätsziele per 1. Januar 2026 in Kraft und setzt EKKQ ein
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
