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Analysenliste (Anhang 3 KLV) (AL) Liste
Die Analysenliste ist Anhang 3 der KLV und bezeichnet abschliessend die Laboranalysen, welche die OKP vergütet, mit Tarif und Bedingungen. Das EDI erlässt sie nach Anhören der EAMGK. Per 1. Juli 2026 wurde die Auftragstaxe von 21.6 auf 16.6 Taxpunkte gesenkt; die Neutarifierung transAL-2 läuft.
Wer macht was
Die Analysenliste gehört als Anhang 3 zur KLV und wird nicht in AS und SR, sondern auf der Website des BAG publiziert (KLV Art. 28). Sie ist eine geschlossene Positivliste: Die OKP vergütet nur Analysen, die darin aufgeführt sind, zu dem dort festgelegten Tarif (KVG Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1). Das EDI erstellt sie nach Anhören der EAMGK (KVV Art. 34 und 37f). Die aktuelle Fassung gilt per 1. Juli 2026 (BAG, Analysenliste).
Mit dem Erlass vom 9. Juni 2026 hat das EDI per 1. Juli 2026 die Auftragstaxe (Position 4700.00) von 21.6 auf 16.6 Taxpunkte gesenkt und einzelne umsatzstarke Positionen gekürzt. Das BAG bezeichnet diese Änderungen als vorgezogene Massnahmen gegenüber der Neutarifierung transAL-2, bei der alle Positionen mit Ausnahme der Schnellen Analysen neu tarifiert werden (BAG, Kommentar Anhang 3 KLV per 1. Juli 2026). Für transAL-2 wurde das Kostenrechnungsmodell KoReLAB mit Labordaten validiert; die Tarifberechnung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, das Inkrafttreten nennt das BAG voraussichtlich Ende 2027 (BAG, transAL). Abrechnende Leistungserbringer sind die Laboratorien.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Eingehend
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
