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Analysenliste (Anhang 3 KLV) (AL) Liste

Die Analysenliste ist Anhang 3 der KLV und bezeichnet abschliessend die Laboranalysen, welche die OKP vergütet, mit Tarif und Bedingungen. Das EDI erlässt sie nach Anhören der EAMGK. Per 1. Juli 2026 wurde die Auftragstaxe von 21.6 auf 16.6 Taxpunkte gesenkt; die Neutarifierung transAL-2 läuft.

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 1996Zuständig: Eidgenössisches Departement des Innern

Wer macht was

entscheidet
Eidgenössisches Departement des InnernDas EDI erstellt die Analysenliste mit Tarif nach Anhören der EAMGK (KVG Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1; KVV Art. 34; KLV Art. 28).
berät
Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und GegenständeDer Ausschuss Analysen der EAMGK beurteilt Anträge auf Aufnahme, Änderung oder Streichung und empfiehlt dem EDI (KVV Art. 37f Abs. 1).
prüft
Bundesamt für GesundheitDas BAG führt das Sekretariat, nimmt Meldungen und Anträge entgegen und publiziert die Liste auf seiner Website; sie erscheint nicht in AS und SR (KLV Art. 28 Abs. 2).
vergütet
Medizinische LaboratorienLaboratorien rechnen ambulante Analysen nach der Liste ab; ohne Position gibt es keine Vergütung, auch nicht im Einzelfall.
vergütet
Krankenversicherer (OKP)Die Versicherer vergüten gelistete Analysen zum Listentarif; im stationären Fall sind Analysen Teil der Fallpauschale (KVG Art. 49).
informiert
Ärztinnen und Ärzte in der PraxisFür Analysen im ärztlichen Praxislaboratorium können Tarife nach KVG Art. 46 und 48 festgesetzt werden (KLV Art. 28 Abs. 3).

Die Analysenliste gehört als Anhang 3 zur KLV und wird nicht in AS und SR, sondern auf der Website des BAG publiziert (KLV Art. 28). Sie ist eine geschlossene Positivliste: Die OKP vergütet nur Analysen, die darin aufgeführt sind, zu dem dort festgelegten Tarif (KVG Art. 52 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1). Das EDI erstellt sie nach Anhören der EAMGK (KVV Art. 34 und 37f). Die aktuelle Fassung gilt per 1. Juli 2026 (BAG, Analysenliste).

Mit dem Erlass vom 9. Juni 2026 hat das EDI per 1. Juli 2026 die Auftragstaxe (Position 4700.00) von 21.6 auf 16.6 Taxpunkte gesenkt und einzelne umsatzstarke Positionen gekürzt. Das BAG bezeichnet diese Änderungen als vorgezogene Massnahmen gegenüber der Neutarifierung transAL-2, bei der alle Positionen mit Ausnahme der Schnellen Analysen neu tarifiert werden (BAG, Kommentar Anhang 3 KLV per 1. Juli 2026). Für transAL-2 wurde das Kostenrechnungsmodell KoReLAB mit Labordaten validiert; die Tarifberechnung soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein, das Inkrafttreten nennt das BAG voraussichtlich Ende 2027 (BAG, transAL). Abrechnende Leistungserbringer sind die Laboratorien.

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Eingehend

Regeln
von Eidgenössisches Departement des Innern: Erlässt Anhang 3 KLVDas EDI erlässt nach Anhören der EAMGK die Liste der Analysen mit Tarif; sie ist Anhang 3 der KLV und wird auf der Website des BAG publiziert, die aktuelle Fassung gilt per 1. Juli 2026.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026