StandInitiative am 9. Juni 2024 mit 55,5 Prozent Nein abgelehnt; der indirekte Gegenvorschlag mit kantonalen Mindestbeiträgen an die Prämienverbilligung ist seit 1. Januar 2026 in Kraft.
Wie der Hebel wirken sollDer Ansatz betrifft die Lastenverteilung, nicht die Höhe der Gesundheitskosten: Er bestimmt, welchen Teil der Prämien die Versicherten selbst tragen und welchen Bund und Kantone über die Prämienverbilligung aus Steuermitteln übernehmen. Die Initiative verlangte, dass niemand mehr als 10 Prozent des verfügbaren Einkommens für Prämien aufwendet, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung getragen hätte. Der Gegenvorschlag verpflichtet jeden Kanton zu einem Mindestbeitrag, der von den Kosten der Grundversicherung im Kanton abhängt. Nach Bundesrat und Parlament soll dies den Kantonen einen Anreiz geben, das Kostenwachstum zu bremsen.
Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
2022 erhielt rund ein Viertel der Bevölkerung, 2,3 Millionen Personen, eine Prämienverbilligung. Der Bund gab dafür 2,9 Milliarden Franken aus, die Kantone 2,5 Milliarden. Der Bundesbeitrag entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der Grundversicherung und steigt automatisch mit den Kosten; die Kantone waren dazu bis Ende 2025 nicht verpflichtet (Erläuterungen des Bundesrates zur Volksabstimmung vom 9. Juni 2024, Vorlage im Detail).
Die geltende Regelung mit den Mindestsätzen ist beim Regelwerk KVG-Änderung Prämienverbilligung beschrieben.