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Kosten- und Qualitätsziele

Der Bundesrat legt für jeweils vier Jahre Ziele für das Kostenwachstum in der Grundversicherung fest. Eine Kommission (EKKQ) überwacht die Entwicklung und gibt Empfehlungen ab. Automatische Korrekturmassnahmen sind nicht vorgesehen.

Stand
In Kraft seit 1. Januar 2026 als indirekter Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative; der Bundesrat legt die ersten Ziele für die Jahre 2028 bis 2031 bis Ende 2026 fest.
Wie der Hebel wirken soll
Der Bundesrat legt nach Anhörung von Versicherern, Versicherten, Leistungserbringern und Kantonen alle vier Jahre Kostenziele für die Gesamtkosten der Grundversicherung und für fünf Kostengruppen fest (stationär, spitalambulant, ambulant ärztlich ausserhalb des Spitals, Arzneimittel, Pflege). Einbezogen werden Demografie, Krankheitslast, medizinischer Fortschritt, Wirtschafts-, Lohn- und Preisentwicklung sowie Effizienzpotenzial. Die EKKQ überwacht die Kostenentwicklung und gibt Empfehlungen an Bundesrat, Kantone und Tarifpartner ab. Die Kantone können eigene Ziele festlegen. Werden Ziele überschritten, folgen keine automatischen Massnahmen.
Erwartete Wirkung
Der Bundesrat nennt in der Botschaft keine Einsparsumme: Die Wirkung hänge von der Umsetzung durch die Akteure ab und lasse sich nicht verlässlich quantifizieren. Er verweist auf ein geschätztes Effizienzpotenzial von 16 bis 19 Prozent der KVG-Leistungskosten und auf eine als unsicher bezeichnete Langfristprojektion von rund 0,7 Prozent des BIP über 30 Jahre. Die Botschaft bezieht sich auf den Entwurf des Bundesrates. Quelle: Botschaft 21.067 zur Kostenbremse-Initiative und zum indirekten Gegenvorschlag vom 10. November 2021 (BBl 2021 2819)
Keine amtliche oder wissenschaftliche Bezifferung erfasst.

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

Dagegen

Chronik

Das Parlament hat im Gegenvorschlag darauf verzichtet, bei einer Überschreitung der Ziele eine Pflicht zur Prüfung von Massnahmen vorzusehen (BAG, Themenseite). Die Abstimmungserläuterungen vom 9. Juni 2024 beschrieben den Gegenvorschlag noch mit einer solchen Prüfung durch Bundesrat und Kantone. Die Position der FMH stammt aus der Vernehmlassung 2020, als die Zielvorgabe noch Teil des Kostendämpfungspakets 2 war; die Botschaft hält fest, dass die Leistungserbringer die Zielvorgabe ablehnten und eine Mehrheit der Kantone sich zurückhaltend positiv äusserte (BBl 2021 2819).

Die Regeln selbst sind unter Kosten- und Qualitätsziele (Art. 54 ff. KVG) beschrieben.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026