StandArt. 59b KVG vom Parlament am 18. Juni 2021 mit dem Kostendämpfungspaket 1a beschlossen; in Kraft seit 2023 (Datum nicht an der Primärquelle geprüft).
Wie der Hebel wirken sollNach Art. 59b KVG kann das EDI nach Anhören der interessierten Kreise Pilotprojekte bewilligen. In sieben Bereichen dürfen sie vom Gesetz abweichen: Naturalleistungsprinzip, Leistungen im Ausland, Einschränkung der Wahl des Leistungserbringers, einheitliche Finanzierung ambulant und stationär, koordinierte und integrierte Versorgung, Qualität, Digitalisierung. Die Projekte sind inhaltlich, zeitlich und räumlich begrenzt, die Teilnahme ist freiwillig, und sie müssen evaluiert werden. Zeigt die Evaluation eine Wirkung, kann der Bundesrat die Regeln befristet weiterführen und dem Parlament eine Gesetzesgrundlage vorlegen.
Argumente
Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.
Dagegen
Regierungsrat des Kantons Aargau
Zum Vorentwurf von 2018: Der Artikel sei inhaltlich zu einschränkend und beschneide eher den bestehenden Spielraum des KVG. Das EDI solle nur Projekte mit nationalem Geltungsbereich bewilligen, regionale die Kantone. Eine Pflicht zur Teilnahme verletze das Subsidiaritätsprinzip und sei für Versicherte unter dem Gesichtspunkt der Rechtsgleichheit kritisch.
Regierungsrat des Kantons Aargau, Vernehmlassungsantwort 2018 zum Kostendämpfungspaket 1
In der Vernehmlassung 2018 wurde der Experimentierartikel laut Botschaft grundsätzlich positiv aufgenommen; kritisiert wurden mehrheitlich die Beschränkung auf kostensenkende Projekte, der Teilnahmezwang und die Bewilligungskompetenz des EDI auch für regionale Projekte (BBl 2019 6071). Der vom Parlament verabschiedete Text geht auf einen Teil dieser Kritik ein: Er nennt neben der Kostendämpfung auch Qualität und Digitalisierung als Ziele und schreibt die freiwillige Teilnahme vor (Schlussabstimmungstext 19.046, Paket 1a).
Das Datum des Inkrafttretens von Art. 59b und der Stand der bewilligten Pilotprojekte konnten nicht an der Primärquelle geprüft werden; die Themenseite des BAG war nicht abrufbar.