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Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Akteur

Der SBK ist der Berufsverband der diplomierten Pflegefachpersonen. Er hat die 2021 angenommene Pflegeinitiative lanciert, ist Vernehmlassungsadressat des Bundes in Pflegevorlagen und Vertragspartei für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

beantragt
Bundesverfassung der Schweizerischen EidgenossenschaftHat die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» lanciert, die Volk und Stände am 28. November 2021 als BV Art. 117b angenommen haben (BV Art. 139).
berät
BundesratIst Vernehmlassungsadressat in Pflegevorlagen, etwa zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative (VlG Art. 4 Abs. 2 Bst. e).
berät
Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S)Kann von der SGK als interessierter Kreis angehört werden; ein Anspruch auf Anhörung besteht nicht (ParlG Art. 45 Abs. 1 Bst. c).
verhandelt
Einkaufsgemeinschaften der VersichererIst nach Verbandsangabe für freiberuflich tätige Pflegefachpersonen Partei eines Administrativvertrags mit der Einkaufsgemeinschaft HSK (gültig ab 1. April 2021); Verbandsverträge binden nur beigetretene Mitglieder (KVG Art. 46 Abs. 2).
informiert
Umsetzung der Pflegeinitiative (Etappe 1 Ausbildungsoffensive, Etappe 2 BGAP)Begleitet die Umsetzung der Pflegeinitiative öffentlich mit Stellungnahmen; die Entscheide treffen Bundesrat und Parlament.
verhandelt
prio.swissIst als Verband selbständig tätiger Pflegefachpersonen betroffen von der Tariforganisation für Pflegeleistungen, die mit EFAS ab 2032 auch diese Leistungserbringer einbezieht.

Der SBK nennt auf seiner Website mehr als 25’000 Mitglieder, ohne Bestandsdatum (SBK, Fakten und Zahlen). Er hat die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» lanciert; die Bundeskanzlei führte die Vorprüfung am 3. Januar 2017 durch, die Sammlung begann am 17. Januar 2017 (Bundeskanzlei). Volk und Stände nahmen die Initiative am 28. November 2021 mit 61 Prozent Ja an (BAG).

Die erste Umsetzungsetappe (Ausbildungsförderung) hat das Parlament am 16. Dezember 2022 verabschiedet; sie gilt seit 1. Juli 2024. Zur zweiten Etappe (Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege und Revision des Gesundheitsberufegesetzes) hat der Bundesrat die Botschaft am 21. Mai 2025 verabschiedet; das Parlament berät sie noch (BAG, siehe Pflegeinitiative). Der SBK stand auf der Adressatenliste der Vernehmlassung zu dieser Etappe (BAG, Adressatenliste).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Bundesrat: VernehmlassungsadressatDer SBK stand auf der Liste der Vernehmlassungsadressaten zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative, ebenso ARTISET, die SPO und der DVSP; die Teilnahme steht allen offen, die Einladung bestimmt nur, wer direkt angeschrieben wird.
Regeln
an Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft: Pflegeinitiative (Art. 117b BV)Der SBK hat die Volksinitiative «Für eine starke Pflege» lanciert; Volk und Stände nahmen sie am 28. November 2021 an, seither steht die Pflege in BV Art. 117b.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026