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21. Oktober 2026In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zur Mitfinanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen eröffnet

Was sich ändert
Der Bundesrat schlägt vor, Chemikalienhersteller im Chemikaliengesetz und Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln im Heilmittelgesetz zu verpflichten, die Auskunftstelle für Vergiftungen (Tox Info Suisse) mitzufinanzieren.
Wer entschieden hat
Bundesrat (Eröffnung der Vernehmlassung)
Ab wann
Vernehmlassung bis 8. Februar 2027; Inkrafttreten nicht festgelegt

Am 21. Oktober 2026 hat der Bundesrat eine Vorlage zur Finanzierung der Auskunftstelle für Vergiftungen, Tox Info Suisse, in die Vernehmlassung gegeben. Laut Bundesrat haben sich die privaten Träger grösstenteils zurückgezogen, und die jährlichen Betriebskosten von rund 4,35 Millionen Franken sind nicht mehr gedeckt. Mit einer Änderung des Chemikaliengesetzes sollen Chemikalienhersteller verpflichtet werden, die Auskunftstelle mitzufinanzieren; für Zulassungsinhaberinnen von Arzneimitteln ist im Heilmittelgesetz eine vergleichbare Pflicht vorgesehen. Bund und Kantone sollen die Auskunftstelle weiterhin unterstützen. Die Vernehmlassung dauert bis 8. Februar 2027.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 21. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 26. Oktober 2026