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Ostschweizer Kantone erlassen gemeinsame Liste ambulant durchzuführender Eingriffe
Die Regierungen von St. Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau haben am 24. September 2026 erstmals gemeinsam eine Liste von Eingriffen erlassen, die in Spitälern grundsätzlich ambulant durchzuführen sind. Sie umfasst 18 Eingriffe in fünf Eingriffsgruppen (Fuss-, Ellenbogen- und Schulterchirurgie, laparoskopische Eingriffe der Gynäkologie, brustchirurgische Eingriffe) und ergänzt die gesamtschweizerische Liste. Der Hauptteil gilt ab 1. Januar 2027; wo grössere Änderungen nötig sind, haben die Spitäler bis 1. Januar 2028 Zeit. Bei besonderen Umständen bleibt eine stationäre Durchführung möglich. Die Kantone erwarten Einsparungen von rund 2,1 Mio. Franken. Für die gemeinsame Versorgungsplanung Psychiatrie kündigen sie die Vernehmlassung eines Berichtsentwurfs für Ende November 2026, das Bewerbungsverfahren für Januar 2027 und den Vollzug der Leistungsaufträge ab 1. Januar 2028 an (Kanton St. Gallen, 24. September 2026).
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 24. September 2026Zuletzt geprüft: 12. Oktober 2026
