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Integritätsgebot soll auf Medizinprodukte ausgeweitet werden
Das Heilmittelgesetz verlangt, dass verschreibungspflichtige Arzneimittel frei von finanziellen Anreizen verschrieben, abgegeben und angewendet werden. Das Parlament hat 2019 beschlossen, dieses Integritätsgebot auf Medizinprodukte wie MRI-Geräte, Hüftimplantate, Brillen oder Schwangerschaftstests auszudehnen. Am 6. Mai 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur entsprechenden VITH-Änderung eröffnet; die Frist lief bis 25. August 2026. Medizinprodukte sollen nur nach medizinischen Kriterien abgegeben und angewendet werden. Ausgenommen sind Produkte der Klasse I mit geringem Risiko wie Pflaster und Produkte, die Patientinnen und Patienten ohne Fachberatung selbst kaufen, wie Kontaktlinsen. Die Vorlage präzisiert zudem die Regeln für Muster und Demonstrationsgeräte.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 6. Mai 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
