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18. Februar 2026In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zum Arzneimittelteil des Kostendämpfungspakets 2 eröffnet

Was sich ändert
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zu den KVV- und KLV-Änderungen im Arzneimittelbereich: Mengenrabatte auf umsatzstarke Arzneimittel (Kostenfolgemodelle), Preismodelle, vorläufige Vergütung ab Zulassung (Tag 0), differenzierte WZW-Prüfung.
Wer entschieden hat
Bundesrat
Ab wann
Vernehmlassung bis 26. Mai 2026; Beschluss offen, SGK-N und SGK-S empfehlen Abwarten bis Ende 2026
Primärquelle
Bundesrat, admin.ch, abgerufen am 10. Oktober 2026
Weitere Quellen

An seiner Sitzung vom 18. Februar 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum dritten Verordnungspaket des Kostendämpfungspakets 2 eröffnet. Umsatzstarke Arzneimittel sollen mit Mengenrabatten belegt werden, was jährlich rund 350 Mio. Franken einsparen soll. Preismodelle für hochpreisige Arzneimittel mit Rückerstattungen auf den publizierten Preis werden verankert. Beschleunigt zugelassene Arzneimittel mit erheblichem medizinischem Bedarf sollen ab dem Tag der Zulassung vorläufig vergütet werden, wobei das BAG einen provisorischen Preis für höchstens zwei Jahre festlegt. Weitere Punkte sind die Modernisierung der Preisfestsetzung, die Versorgungssicherheit und die Förderung von Generika und Biosimilars. Die Frist lief bis 26. Mai 2026; im August und September 2026 empfahlen SGK-N und SGK-S dem Bundesrat, den Beschluss bis zum Bericht der Arbeitsgruppe Life Science Standort Ende 2026 zurückzustellen.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 18. Februar 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026