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Bundesverwaltungsgericht tritt auf Beschwerden gegen ambulante Pauschalen nicht ein
Im Dezember 2025 wurden zwei Beschwerden gegen die Genehmigung bestimmter ambulanter Pauschalen durch den Bundesrat eingereicht, eine davon vom Chirurgenverband FMCH. Das Bundesverwaltungsgericht trat am 22. Januar 2026 auf beide nicht ein, weil Genehmigungen von Tarifstrukturen nach KVG nach bisheriger Rechtsprechung keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Die Urteile C-9459/2025 und C-9461/2025 wurden am 30. Januar 2026 publiziert. Laut BAG ist der Entscheid endgültig; Einzelfallverfahren bleiben möglich, stellen das Gesamtsystem aber nicht in Frage. Das Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen gilt seit 1. Januar 2026 unverändert.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 22. Januar 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
