Das Schweizer Gesundheitssystem, unabhängig erklärt, jede Woche geprüft und an amtlichen Quellen belegt.

Systemkarte › Was sich ändert › Bundesverwaltungsgericht tritt auf Beschwerden gegen ambulante Pauschalen nicht ein

22. Januar 2026GerichtsentscheidAn Primärquelle geprüft

Bundesverwaltungsgericht tritt auf Beschwerden gegen ambulante Pauschalen nicht ein

Was sich ändert
Das Bundesverwaltungsgericht tritt auf zwei Beschwerden gegen die Genehmigung ambulanter Pauschalen durch den Bundesrat nicht ein; Genehmigungen von Tarifstrukturen nach KVG sind nicht anfechtbar.
Wer entschieden hat
Bundesverwaltungsgericht (Urteile C-9459/2025 und C-9461/2025, publiziert 30. Januar 2026)
Ab wann
Sofort; das Tarifsystem gilt unverändert seit 1. Januar 2026
Primärquelle
BAG, BAG, abgerufen am 10. Oktober 2026

Im Dezember 2025 wurden zwei Beschwerden gegen die Genehmigung bestimmter ambulanter Pauschalen durch den Bundesrat eingereicht, eine davon vom Chirurgenverband FMCH. Das Bundesverwaltungsgericht trat am 22. Januar 2026 auf beide nicht ein, weil Genehmigungen von Tarifstrukturen nach KVG nach bisheriger Rechtsprechung keiner gerichtlichen Überprüfung unterliegen. Die Urteile C-9459/2025 und C-9461/2025 wurden am 30. Januar 2026 publiziert. Laut BAG ist der Entscheid endgültig; Einzelfallverfahren bleiben möglich, stellen das Gesamtsystem aber nicht in Frage. Das Tarifsystem aus TARDOC und ambulanten Pauschalen gilt seit 1. Januar 2026 unverändert.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 22. Januar 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026