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Vernehmlassung zur KVAV-Änderung aus dem Kostendämpfungspaket 2 eröffnet
Mit der Eröffnung der Vernehmlassung zur Krankenversicherungsaufsichtsverordnung am 5. November 2025 begann die Umsetzung des Kostendämpfungspakets 2 auf Verordnungsstufe. Die Frist lief bis 19. Februar 2026. Die Vorlage regelte die gezielte Information der Versicherten durch die Versicherer und den Bezug des Ausgleichs zu hoher Prämieneinnahmen durch die Kantone. Der Bundesrat beschloss die Änderung am 5. Juni 2026 und setzte sie auf den 1. Juli 2026 in Kraft (AS 2026 321). Die beiden weiteren Verordnungspakete (Leistungen, Arzneimittel) folgten als eigene Vernehmlassungen.
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 5. November 2025Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
