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TARPSY (Tarifstruktur Psychiatrie) (TARPSY) Tarif

TARPSY ist die gesamtschweizerische Tarifstruktur für stationäre psychiatrische Behandlungen, in Kraft seit 1. Januar 2018. Sie ordnet Fälle psychiatrischen Kostengruppen (PCG) zu und vergütet mit Tageskostengewichten, die mit der Aufenthaltsdauer sinken. Version 6.0 gilt für 2026 und 2027.

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2018Zuständig: SwissDRG AG

Wer macht was

entscheidet
SwissDRG AGDie SwissDRG AG entwickelt die PCG, die Tageskostengewichte und die Abrechnungsregeln; Version 6.0 wurde für 2026 und 2027 entwickelt.
prüft
BundesratDer Bundesrat hat den Tarifvertrag TARPSY mit Version 6.0 am 26. November 2025 genehmigt.
rechnet ab
Spitäler und KlinikenPsychiatrische Kliniken rechnen Tageskostengewicht mal abrechenbare Pflegetage mal Basispreis ab.
entscheidet
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die Kantonsregierung genehmigt oder setzt den Basispreis je Klinik fest.

Die Tarifstruktur TARPSY wird seit dem 1. Januar 2018 für die Vergütung stationärer Leistungen in der Psychiatrie angewendet; sie definiert relative Tageskosten, die mit zunehmender Aufenthaltsdauer sinken, und die Vergütung ergibt sich aus Kostengewicht, Aufenthaltsdauer und Basispreis (BAG, Stationäre Tarifstrukturen). Der Preisüberwacher hält fest, dass TARPSY seit 1. Januar 2019 auch in der Kinder- und Jugendpsychiatrie gilt (Preisüberwachung, Spitäler). Der Bundesrat hat am 26. November 2025 den zwischen H+ und prio.swiss neu abgeschlossenen Tarifvertrag mit Version 6.0 genehmigt; die Version wurde auf Basis der Daten 2023 aktualisiert (BAG, Medienmitteilung). Die SwissDRG AG führt Version 6.0 für 2026 und 2027 und bereitet TARPSY 7.0 für 2028 vor (swissdrg.org).

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026