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Tarifstruktur Physiotherapie (Physio-Tarif) Tarif

Die vom Bundesrat festgelegte Tarifstruktur für physiotherapeutische Leistungen beruht auf Sitzungspauschalen in Taxpunkten und gilt inhaltlich unverändert seit 1. Januar 2018; eine neue Struktur mit Zeitkomponente ist seit 2. April 2026 beim Bundesrat hängig.

Ebene: BundStatus: Geltendes Recht, in Kraft seit 1. Januar 2018Zuständig: Bundesrat

Wer macht was

entscheidet
BundesratDer Bundesrat legte die Struktur mangels Einigung der Tarifpartner gestützt auf KVG Art. 43 Abs. 5 fest
rechnet ab
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Physioswiss)Pro Therapiesitzung ist eine Sitzungspauschale (Positionen 7301 bis 7340) verrechenbar
entscheidet
Kantone (Regierungen und Gesundheitsdirektionen)Die kantonalen Tarifpartner verhandeln den Taxpunktwert
vergütet
Krankenversicherer (OKP)Die Versicherer vergüten die Sitzungspauschalen auf ärztliche Anordnung nach KLV Art. 5.

Die Tarifpartner vereinbarten die erste Tarifstruktur 1997; der Bundesrat genehmigte sie 1998. Weil sich die Tarifpartner später nicht auf eine Revision einigen konnten, legte der Bundesrat gestützt auf KVG Art. 43 Abs. 5 eine Struktur per 1. Oktober 2016 und eine zweite per 1. Januar 2018 fest. Die Struktur gilt gegenüber der Fassung vom 1. Januar 2018 unverändert und steht seit 1. Januar 2026 in Art. 2 der Verordnung SR 832.102.5, die nach der Aufhebung der TARMED-Festlegung nur noch die Physiotherapie regelt (BAG, Leistungen Physiotherapie; Genehmigungsschreiben 30. April 2025, Ziff. I).

Der Tarif basiert grundsätzlich auf Sitzungspauschalen; pro Therapiesitzung kann nur eine Sitzungspauschale der Positionen 7301 bis 7340 verrechnet werden, zweimal pro Tag nur bei zwei ärztlich verordneten Behandlungen. Die Einzelsitzungspauschale für allgemeine Physiotherapie (7301) ist mit 48, jene für aufwändige Physiotherapie (7311) mit 77 Taxpunkten bewertet (Tarifstruktur, gültig ab 1. Januar 2026). Die Vergütung ergibt sich aus Taxpunkten mal kantonalem Taxpunktwert, den die kantonalen Tarifpartner verhandeln und die kantonalen Behörden genehmigen (BAG).

Am 16. August 2023 hatte der Bundesrat angekündigt, erneut subsidiär eine Zeitkomponente einzuführen, und zwei Varianten bis 17. November 2023 in die Vernehmlassung gegeben; die Arbeiten wurden zurückgestellt, um den Tarifpartnern Zeit für eine Einigung zu geben (BAG). Physioswiss, H+ und prio.swiss reichten die ausgehandelte Struktur mit Wechsel zu Einzelleistungen mit Zeitkomponente am 2. April 2026 ein; geplant ist die Einführung per 1. Januar 2027 (Physioswiss, 7. April 2026).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Eingehend

Regeln
von Bundesrat: Subsidiäre FestlegungDer Bundesrat legte die Tarifstruktur Physiotherapie mangels Einigung der Tarifpartner per 1. Januar 2018 fest und führt sie seit 1. Januar 2026 in Art. 2 der Verordnung SR 832.102.5; über die am 2. April 2026 eingereichte neue Struktur hat er noch nicht entschieden.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026