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In KraftPreise und Tarife

Dreijährliche Überprüfung der Arzneimittelpreise

Das BAG überprüft jedes Jahr einen Drittel der Arzneimittel der Spezialitätenliste auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Ist ein Preis im Vergleich mit dem Ausland und mit anderen Arzneimitteln zu hoch, wird er per 1. Dezember gesenkt.

Stand
In Kraft; seit 2017 im Dreijahresrhythmus durchgeführt (KVV Art. 65d). 2026 wird die Einheit A überprüft, Preissenkungen gelten ab 1. Dezember 2026.
Wie der Hebel wirken soll
Die Spezialitätenliste ist in drei Einheiten geteilt; jede kommt alle drei Jahre an die Reihe. Das BAG vergleicht den Fabrikabgabepreis mit den Preisen in neun Referenzländern (Auslandpreisvergleich) und mit den Kosten anderer Arzneimittel für dieselbe Krankheit (therapeutischer Quervergleich). Beide Vergleiche zählen je zur Hälfte. Liegt der geltende Preis darüber, verfügt das BAG eine Senkung auf den 1. Dezember des Überprüfungsjahres. Bei versorgungsrelevanten Arzneimitteln kann es auf eine Senkung verzichten.
Erwartete Wirkung
Das BAG beziffert die Einsparungen der Überprüfungszyklen 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 auf zusammen 740 Millionen Franken für die Grundversicherung. Für den Zyklus 2023 bis 2025 erwartet es mindestens 335 Millionen Franken, davon mindestens 105 Millionen aus der Überprüfung 2024 und mindestens 65 Millionen aus der Überprüfung 2025. Quelle: BAG, Medienmitteilung vom 6. November 2025 zur Arzneimittelüberprüfung 2025

Argumente

Positionen der genannten Akteure, sinngemäss wiedergegeben. Die Reihenfolge ist keine Wertung.

Dafür

BAG

Die Überprüfung stelle sicher, dass vergütete Arzneimittel wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich bleiben. 2025 seien die Preise von knapp 300 Arzneimitteln um durchschnittlich 12 Prozent gesenkt worden. Bei 55 versorgungsrelevanten Arzneimitteln habe das BAG auf eine Senkung verzichtet, um die Versorgungssicherheit zu stärken.

BAG, Medienmitteilung vom 6. November 2025 zur Arzneimittelüberprüfung 2025

Preisüberwacher

Der Preisüberwacher verlangt eine weitergehende Überprüfung: Alle Arzneimittel sollen jährlich überprüft werden, und der tiefere Wert aus Auslandpreisvergleich und therapeutischem Quervergleich soll den neuen Preis bestimmen (Kostengünstigkeitsprinzip). Der angewendete Quervergleich sei zu publizieren.

Preisüberwacher, Newsletter 2/21

Dagegen

Intergenerika

Der undifferenzierte Preisdruck auf Generika der Grundversorgung habe Produktion und Lieferketten auf wenige Hersteller konzentriert und verschärfe die Engpässe. Der Verband fordert verbindliche Ausnahmen von der dreijährlichen Überprüfung für diese Arzneimittel, Schwellen, ab denen keine weiteren Senkungen erfolgen, und ein Verfahren für Preiserhöhungen.

Intergenerika, Medienmitteilung vom 9. Oktober 2024: Sich zuspitzende Versorgungslage legt differenzierte Überprüfung von Medikamentenpreisen zwingend nahe

Interpharma

Der Auslandpreisvergleich müsse die unterschiedliche Kaufkraft der Länder berücksichtigen und konsequent in die Preisbildung einfliessen. Weil die Schweizer Preise neu als Referenz für die USA dienten, sei die Kaufkraftbereinigung Voraussetzung dafür, dass neue Therapien überhaupt in die Schweiz kämen. Die Aufnahme in die Spezialitätenliste dauere schon heute deutlich länger als vorgesehen.

Interpharma, Stellungnahme vom 22. Mai 2026 zur Änderung von KVV und KLV

Chronik

Das BAG überprüft seit 2017 jedes Jahr einen Drittel der Spezialitätenliste; ein Zyklus dauert drei Jahre (BAG, Medienmitteilung vom 6. November 2025). 2025 führte die Überprüfung bei rund der Hälfte der Originalpräparate und bei rund 70 Prozent der Generika, Co-Marketing-Arzneimittel und Biosimilars zu einer Preissenkung.

Mit dem Kostendämpfungspaket 2 hat das Parlament am 21. März 2025 eine differenzierte Prüfung von Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit beschlossen; kostengünstige Arzneimittel können damit grundsätzlich von der Wirtschaftlichkeitsprüfung ausgenommen werden. Die Verordnungen dazu waren am 11. Oktober 2026 nicht beschlossen.

Stand: 11. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 11. Oktober 2026