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Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten (Physioswiss) (Physioswiss) Akteur
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten erbringen auf ärztliche Anordnung Leistungen zulasten der OKP nach der vom Bundesrat festgelegten Tarifstruktur; Physioswiss ist ihr Berufsverband und Tarifpartner.
Wer macht was
Physioswiss ist nach eigenen Angaben der Fach- und Berufsverband der anerkannten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten in der Schweiz, ein Verein nach ZGB Art. 60 ff. mit Sitz in Bern (Physioswiss, Über uns). Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten sind Leistungserbringer nach KVG Art. 35 Abs. 2 Bst. e und werden auf ärztliche Anordnung tätig; die Zulassungsvoraussetzungen legt der Bundesrat fest, die Zulassung erteilt der Kanton.
Die geltende Tarifstruktur Physiotherapie wurde vom Bundesrat gestützt auf KVG Art. 43 Abs. 5 festgelegt, weil sich die Tarifpartner nicht einigen konnten; sie gilt inhaltlich unverändert seit 1. Januar 2018 und steht seit 1. Januar 2026 in Art. 2 der totalrevidierten Verordnung SR 832.102.5 (BAG, Leistungen Physiotherapie). Am 2. April 2026 reichten Physioswiss, H+ und prio.swiss eine neue Struktur mit Wechsel von Sitzungspauschalen zu Einzelleistungen mit Zeitkomponente ein; geplant ist die Einführung per 1. Januar 2027 (Physioswiss, 7. April 2026). Ein Genehmigungsentscheid des Bundesrates war am 10. Oktober 2026 nicht publiziert.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Eingehend
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026
