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Bundesgericht (BGer) Akteur
Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes. In der Krankenversicherung beurteilt es Beschwerden gegen Urteile der kantonalen Versicherungsgerichte, der kantonalen Schiedsgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts, soweit das Bundesgerichtsgesetz die Beschwerde zulässt.
Wer macht was
Das Bundesgericht ist die oberste rechtsprechende Behörde des Bundes (BV Art. 188). Es beurteilt Streitigkeiten wegen Verletzung von Bundesrecht, interkantonalem Recht, kantonalen verfassungsmässigen Rechten und der Gemeindeautonomie sowie Streitigkeiten zwischen Bund und Kantonen oder zwischen Kantonen (BV Art. 189) (BV).
In der Krankenversicherung sind drei Rechtswege zu unterscheiden. Erstens: Streitigkeiten zwischen Versicherten und Versicherern gehen an das kantonale Versicherungsgericht; die Versicherer dürfen dieses Beschwerderecht nicht von einem internen Instanzenzug abhängig machen (KVG Art. 86), und gegen das kantonale Urteil ist die Beschwerde an das Bundesgericht möglich. Zweitens: Streitigkeiten zwischen Versicherern und Leistungserbringern entscheidet ein kantonales Schiedsgericht (KVG Art. 89); gegen dessen Entscheide kann nach Massgabe des Bundesgerichtsgesetzes beim Bundesgericht Beschwerde geführt werden (KVG Art. 91). Drittens: Beschlüsse der Kantonsregierungen zu Spitallisten und Tarifen gehen an das Bundesverwaltungsgericht (KVG Art. 53); ob das Bundesgericht danach angerufen werden kann, richtet sich nach den Ausnahmen des Bundesgerichtsgesetzes (KVG).
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Ausgehend
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
