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14. Oktober 2026In VernehmlassungAn Primärquelle geprüft

Vernehmlassung zur Meldepflicht bei Engpässen lebenswichtiger Medizinprodukte eröffnet

Was sich ändert
Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zur Verordnung über die Schaffung einer Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte beim BWL. Unternehmen sollen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche bei bestimmten Medizinprodukten melden, wie heute schon bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln.
Wer entschieden hat
Bundesrat (Eröffnung), WBF (Durchführung der Vernehmlassung), BWL (künftige Meldestelle)
Ab wann
Vernehmlassung bis 28. Januar 2027; Inkrafttreten auf 1. August 2027 geplant

Am 14. Oktober 2026 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Verordnung über die Schaffung einer Meldestelle für lebenswichtige Medizinprodukte beim BWL eröffnet; durchgeführt wird sie vom WBF. Heute müssen Versorgungsengpässe und Lieferunterbrüche nur bei lebenswichtigen Humanarzneimitteln dem BWL gemeldet werden. Neu sollen Unternehmen auch Engpässe bei bestimmten, von der wirtschaftlichen Landesversorgung definierten Medizinprodukten melden. Als lebenswichtig gelten laut BWL Medizinprodukte, die im Gesundheitswesen unentbehrlich sind und deren Fehlen das Leben von Patientinnen und Patienten unmittelbar bedroht oder zu gravierenden gesundheitlichen Schäden führt. Die Meldungen sollen über die Heilmittelplattform laufen, und die neue Meldestelle orientiert sich an jener für Humanarzneimittel. Die Vernehmlassung dauert bis 28. Januar 2027, das Inkrafttreten ist auf 1. August 2027 geplant.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 14. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026