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Neue Ausgabe der Schweizerischen Pharmakopöe gilt ab 1. April 2027
Der Institutsrat des Schweizerischen Heilmittelinstituts hat am 25. September 2026 die Verordnung über den Erlass der Pharmakopöe und die Anerkennung von Arzneibüchern geändert (AS 2026 534, veröffentlicht am 13. Oktober 2026). Als Pharmakopöe gelten ab 1. April 2027 die Pharmacopoea Europaea, 13. Ausgabe, in der Fassung 13.2 und die Pharmacopoea Helvetica, 13. Ausgabe, vom August 2026. Laut Swissmedic enthält die neue Ausgabe der Pharmacopoea Helvetica neue Monographien, unter anderem zu Lugolschen Lösungen, sowie überarbeitete Kapitel, darunter die Regeln der Guten Herstellungspraxis. Einzelne Monographien wurden in die Pharmacopoea Europaea überführt oder gestrichen (Swissmedic, Die neue Pharmacopoea Helvetica 13).
Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.
Stand: 13. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026
