Systemkarte › Akteure › Gesundheitsförderung Schweiz
Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) Akteur
Stiftung, die Versicherer und Kantone nach KVG Art. 19 gemeinsam betreiben, um Gesundheitsförderung und Krankheitsverhütung anzuregen, zu koordinieren und zu evaluieren. Finanziert über einen jährlichen Beitrag jeder versicherten Person, den das EDI festsetzt.
Wer macht was
Nach KVG Art. 19 fördern die Versicherer die Verhütung von Krankheiten und betreiben gemeinsam mit den Kantonen eine Institution, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Nach Art. 20 wird von jeder obligatorisch versicherten Person jährlich ein Beitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung erhoben; das EDI setzt ihn auf Antrag der Institution fest und berichtet den zuständigen Kommissionen der eidgenössischen Räte (KVG, Fassung 1. Juli 2026).
Die Höhe des Beitrags steht nicht im Gesetz. Nach den Vernehmlassungsunterlagen von 2016 wurde er in zwei Schritten von 2.40 auf 4.80 Franken pro versicherte Person und Jahr ab 2018 erhöht. Die Website der Stiftung war am 10. Oktober 2026 wegen einer Zugangssperre nicht lesbar; der heute geltende Betrag ist deshalb an der EDI-Verfügung oder am Jahresbericht der Stiftung zu prüfen.
Verbindungen
Regeln Geld Leistung
Eingehend
Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026
