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ARTISET (mit CURAVIVA) (ARTISET) Akteur

ARTISET ist die Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit den Branchenverbänden CURAVIVA (Alter), INSOS (Behinderung) und YOUVITA (Kinder und Jugendliche). Für die Pflegeheime vertritt CURAVIVA die Branche gegenüber Bund und Versicherern.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

berät
BundesratIst Vernehmlassungsadressatin des Bundes in Pflegevorlagen, etwa zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative (VlG Art. 4 Abs. 2 Bst. e).
berät
Kommissionen für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N, SGK-S)Kann von der SGK als interessierter Kreis angehört werden; ein Anspruch auf Anhörung besteht nicht (ParlG Art. 45 Abs. 1 Bst. c).
verhandelt
Einkaufsgemeinschaften der VersichererKann als Verband der Pflegeheime Partei von Tarif- und Administrativverträgen mit Versicherern oder deren Verbänden sein (KVG Art. 46 Abs. 1).
verhandelt
prio.swissIst als Verband der Leistungserbringer betroffen von der neuen Tariforganisation für Pflegeleistungen, die mit EFAS ab 1. Januar 2032 Tarife statt Beiträge liefern soll.
informiert
PflegeheimeVertritt über CURAVIVA die Interessen der Alters- und Pflegeinstitutionen; einzelne Heime sind an Verbandsverträge nur nach Beitritt gebunden (KVG Art. 46 Abs. 2).
berät
Bundesamt für GesundheitNimmt zu Verordnungsentwürfen des EDI und BAG Stellung, etwa zur Pflegefinanzierung und zu den EFAS-Ausführungsverordnungen.

ARTISET bezeichnet sich als Föderation der Dienstleister für Menschen mit Unterstützungsbedarf mit Sitz in Bern; ihr gehören die Branchenverbände CURAVIVA (Dienstleister für Menschen im Alter), INSOS (Menschen mit Behinderungen) und YOUVITA (Kinder und Jugendliche) an (ARTISET, Über uns). Eine Mitgliederzahl mit Bestandsdatum nennt die Website nicht.

ARTISET steht auf der Adressatenliste des BAG für die Vernehmlassung zur zweiten Etappe der Pflegeinitiative (BAG, Adressatenliste). Die Pflege in Pflegeheimen wird heute über Beiträge vergütet, die der Bundesrat festsetzt (KVG Art. 25a Abs. 4). Mit EFAS werden Pflegeleistungen ab 2032 über Tarife vergütet; dafür wird eine neue Tariforganisation geschaffen, in der Leistungserbringer, Versicherer und Kantone vertreten sind (BAG, EFAS).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an prio.swiss: Tarifpartner Pflegeheime ab 2032Für die Pflege in Pflegeheimen gilt ab 1. Januar 2032 ebenfalls die Vergütung über Tarife einer neuen Tariforganisation mit Leistungserbringern, Versicherern und Kantonen; die Rolle von ARTISET und CURAVIVA darin ist noch nicht festgelegt. Gilt ab 2032-01-01.

Was sich ändert

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026