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16. Oktober 2026Kanton ZHAn Primärquelle geprüft

Zürich revidiert die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege per 1. Januar 2027

Was sich ändert
Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat die Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege totalrevidiert. Die neue Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft und ersetzt die Verordnung vom 4. Dezember 2018.
Wer entschieden hat
Regierungsrat des Kantons Zürich (RRB Nr. 1067/2026 vom 30. September 2026, veröffentlicht im Amtsblatt am 16. Oktober 2026)
Ab wann
1. Januar 2027

Am 30. September 2026 hat der Regierungsrat des Kantons Zürich eine neue Verordnung über die Ausbildungspflicht in der Langzeitpflege beschlossen; sie wurde am 16. Oktober 2026 im Amtsblatt veröffentlicht. Die Verordnung bezweckt, einen ausreichenden kantonalen Nachwuchs an Pflegepersonal für die Langzeitpflege sicherzustellen, und gilt für Institutionen der Langzeitpflege mit Bewilligung des Amtes für Gesundheit. Erfasst sind Ausbildungen auf Tertiärstufe sowie auf den Stufen EFZ und EBA. Institutionen, welche die Summe der Soll-Werte aller Qualifikationsstufen nicht erfüllen, entrichten jährlich eine Ersatzabgabe; deren Höhe pro fehlender Ausbildungswoche legt das Amt für Gesundheit fest. Die Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft, die bisherige Verordnung vom 4. Dezember 2018 wird auf dieses Datum aufgehoben.

Eigene Zusammenfassung. Massgebend ist die Primärquelle.

Stand: 16. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 19. Oktober 2026