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Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) Akteur

Die MTK vertritt die Tarifinteressen der Unfallversicherung (UVG), der Militärversicherung und der Invalidenversicherung. Sie ist Aktionärin der SwissDRG AG und schliesst eigene Tarifverträge für die stationäre Behandlung zulasten von UV, MV und IV ab.

Ebene: PrivatWebsite

Wer macht was

entscheidet
SwissDRG AGIst Aktionärin der SwissDRG AG und vertritt dort die anderen Sozialversicherungen.
verhandelt
Spitäler und KlinikenSchliesst mit den Spitälern Tarifverträge für die stationäre Behandlung zulasten von Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung auf Basis von SwissDRG, TARPSY und ST Reha ab.
beantragt
SwissDRG AGIst als Partnerorganisation antragsberechtigt im Antragsverfahren zur Weiterentwicklung der Tarifstrukturen.
entscheidet
Spitäler und KlinikenFührt für UV und MV eine eigene Umsetzung der Regel ambulant vor stationär mit eigener Eingriffsliste.
verhandelt
H+ Die Spitäler der SchweizHat mit H+ einen Qualitätsvertrag analog KVG Art. 58a für den Spitalbereich abgeschlossen.

Die SwissDRG AG führt die Medizinaltarifkommission UVG, MV/IV (MTK) als eine ihrer fünf Aktionärinnen (swissdrg.org, Organisation). Die MTK publiziert für den stationären Bereich eigene Unterlagen zu SwissDRG, ST Reha und TARPSY, darunter die Umsetzung der Regel ambulant vor stationär für Unfallversicherer und Militärversicherung mit eigener Eingriffsliste (Stand 10. Dezember 2025) sowie einen Qualitätsvertrag analog KVG Art. 58a vom 26. März 2024 (mtk-ctm.ch). Die Finanzierungsregeln des KVG, insbesondere der Kantonsanteil nach Art. 49a, gelten für UV, MV und IV nicht.

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Spitäler und Kliniken: Tarifverträge für UV, MV und IVDie MTK schliesst mit den Spitälern eigene Tarifverträge für stationäre Behandlungen zulasten der Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung ab, auf Basis derselben Tarifstrukturen, aber ohne Kantonsanteil.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 10. Oktober 2026