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Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) Akteur

Die FINMA beaufsichtigt die Krankenzusatzversicherungen nach Privatversicherungsrecht. Sie genehmigt deren Tarife und allgemeine Versicherungsbedingungen vorgängig (VAG Art. 38). Für die Grundversicherung ist sie nicht zuständig; dort beaufsichtigt das BAG.

Ebene: BundWebsite

Wer macht was

beaufsichtigt
Krankenversicherer (OKP)Bewilligt und beaufsichtigt die Versicherungsunternehmen, die Krankenzusatzversicherungen anbieten (VAG).
prüft
Krankenversicherer (OKP)Genehmigt Tarife und allgemeine Versicherungsbedingungen der Krankenzusatzversicherung vor Einführung und bei jeder Anpassung; Massstab ist, dass der Tarif weder missbräuchlich noch solvenzgefährdend ist (VAG Art. 38).
informiert
Versicherte und Patientinnen und PatientenTeilt verfügte Tarifanpassungen im Bundesblatt mit (VAG Art. 84).
prüft
Spitäler und KlinikenPrüft in der Zusatzversicherung, ob Spitalleistungen im Zusatzversicherungsbereich zu missbräuchlichen Preisen abgerechnet werden.

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht ist die unabhängige Aufsichtsbehörde über Banken, Versicherungen und weitere Finanzmarktteilnehmer. Im Gesundheitswesen ist sie ausschliesslich für die Krankenzusatzversicherungen zuständig, die nach dem Versicherungsvertragsgesetz abgeschlossen werden. Die Aufsicht über die Versicherer der sozialen Krankenversicherung (Grundversicherung) liegt beim BAG (BAG, Versicherer und Aufsicht).

Die FINMA genehmigt in der Krankenzusatzversicherung die Tarife und die allgemeinen Versicherungsbedingungen, und zwar vor der Einführung eines Produkts und bei jeder Tarifanpassung. Ein Tarif wird genehmigt, wenn er weder missbräuchlich noch solvenzgefährdend ist (VAG Art. 38). Gesuche für Anpassungen auf den Jahresbeginn müssen bis Ende Juli des Vorjahres eingereicht werden; verfügte Anpassungen werden im Bundesblatt mitgeteilt (VAG Art. 84) (FINMA, Tarifprüfung).

Verbindungen

Regeln Geld Leistung

Ausgehend

Regeln
an Krankenversicherer (OKP): Aufsicht ZusatzversicherungDie FINMA genehmigt Tarife und Versicherungsbedingungen der Krankenzusatzversicherung vorgängig und beaufsichtigt die Anbieter; die Grundversicherung beaufsichtigt das BAG.

Stand: 10. Oktober 2026Zuletzt geprüft: 2. November 2026